"Chinaböller" groß wie Tennisbälle

Sowohl die Einfuhr als auch die Durchfuhr derartiger Feuerwerkskörper erfordert eine entsprechende Erlaubnis, in deren Besitz der Fahrer nicht war. Des Weiteren besaß er auch keinen Berechtigungsnachweis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Am Fahrzeug fehlte die notwendige Gefahrgutkennzeichnung.
Aus diesem Grund wurde gegen den 49-jährigen Transporteur ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die zuständige Staatsanwaltschaft erließ bereits gestern die Anordnung zur Vernichtung der Böller, die durch Spezialisten der sächsischen Polizei vorgenommen wird.
Quelle: Zoll
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