Damit Sie exportfähig bleiben!
Messen & Termine | Mittwoch, 06 Februar 2013 | 6659
06.02.2013 | Am 25. März 2013 endet die Übergangsfrist für den „bekannten Versender“! Bis dahin müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diesen Status behalten wollen oder Ihre Luftfracht künftig von Dritten „sicher“ machen lassen wollen Denn nur auf diesen beiden Wegen ist es Ihnen nach dem 25.3.2013 möglich, Ihre Luftfracht schnell und sicher auf den Flughäfen abfertigen zu lassen. Eine der entscheidenden Fragen dabei ist, ob man Ihre Luftfracht röntgen lassen kann. Ist dies aufgrund von auftretendem Dunkel- oder Schwarzalarm, also z.B. bei Produkten aus Metall oder Keramik, nicht möglich, muss Ihre Luftfracht geöffnet und händisch untersucht werden. Das kostet Zeit und Geld! Erfahren Sie daher, wie Sie Bekannter Versender werden, bleiben und den Status im Unternehmen und Alltag richtig managen.
Dabei hilft Ihnen das neue Praxishandbuch Luftfrachtsicherheit aus dem Hause des Bundesanzeiger Verlags. Es unterstützt Sie nicht nur konkret bei der Entscheidungsfindung und beim Antragsprozess, sondern informiert Sie mit seinem Aktualisierungsdienst über alle aktuellen Entwicklungen, so dass Sie nichts Wichtiges versäumen.
Die Herausgeber, Marcus Hellmann und Stefan Reinhardt, sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Luftfrachtsicherheit. Insbesondere Ihr praxisbezogenes Fachwissen, das Sie in verschiedenen Best-Practice Beispielen darlegen, wird Ihnen bei der Fehlervermeidung insbesondere in der Einführungs- und Umsetzungsphase helfen. Der praktische 10-Punkte-Plans sorgt dafür, dass Sie nichts vergessen.
Das besondere Plus: Auf der beigefügten DVD erhalten Sie 3 Workshop-Module mit interessanten Praxistipps!
Zu beziehen ist das Praxishandbuch ab März unter: https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/0141-1
Praxishandbuch Luftfrachtsicherheit
„Bekannter Versender“ & Co. werden, bleiben, managen
ISBN: 978-3-8462-0141-1
2013
ca. 400 Seiten
14,8 x 21,0 cm
Grundwerk mit DVD
€ 89,00 inkl. MwSt.
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