De-Mail-Einführung beim Zoll
Die Zollverwaltung bietet seit dem 2. Mai 2017 für die Generalzolldirektion sowie alle Hauptzollämter und Zollfahndungsämter die De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an.Sie verbindet die bekannte E-Mail-Technologie mit zusätzlichen Funktionalitäten:
- Die Identität der Kommunikationspartner kann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
- Über De-Mail abgegebene Willenserklärungen sind rechtlich verbindlich.
- Der Zugang einer De-Mail ist nachweisbar.
Damit lassen sich zum Beispiel Einschreiben mit Rückschein oder auch Anträge und Unterlagen mit gesetzlicher Schriftformerfordernis elektronisch per De-Mail abbilden. Wenn Sie der Zollverwaltung eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.
Die De-Mail-Adressen der Zollverwaltung finden Sie in den Kontaktdaten der einzelnen Dienststellen:
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