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Deutsche Transport- und Lagerbedingungen DTLB
Recht & Versicherung | Montag, 21 September 2015 | 16022 | 0
Aufgrund internationaler und digitalisierter Supply-Chain-Ketten sieht verladende Wirtschaft Notwendigkeit für ein neues Regelwerk Nach dem ergebnislosen Ausgang der Verhandlungen mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) zur Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp legten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) das neue Regelwerk Deutsche Transport- und Lagerbedingungen DTLB am Freitag in Berlin vor. Die neuen DTLB entsprechen aus Sicht der verladenden Wirtschaft den heutigen branchenübergreifenden Realitäten in der Unternehmenslogistik. Kontinuierliche und strukturelle Veränderungen in den Transport- und Logistikketten aufgrund internationaler und zunehmend digitalisierter Supply-Chain-Ketten hätten die Neufassung eines modernen Regelwerkes branchenübergreifend notwendig gemacht. Darüber hinaus stellen die DTLB ein enges Zusammenwirken und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Transport- und Logistikdienstleister sicher.
Dieses enge Zusammenwirken basiert auf
- einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Transport- und Logistikleistungen,
- einem kontinuierlichen Informationsfluss in der Supply Chain, - zwischen den Transport- und Logistikleistern abgestimmten Prozessen,
- der Einhaltung bestimmter Standards,
- der Belastbarkeit der Transport- und Logistikkette durch Qualitätsmanagementsysteme und
- der Flexibilität bei unvorhergesehenen Ereignissen durch miteinander abgestimmte Notfallkonzepte.
Die neuen DTLB sind ein wichtiger Schritt, um das gemeinsame Ziel der Sicherung effizienter und gut aufgestellter Transport- und Logistikketten zu erreichen.
Die vier Verbände betonten, dass nicht zuletzt mit der Auflage der DTLB die ADSp nicht mehr empfohlen und angewendet werden können. Die ADSp stehen für ein gemeinsam mit dem DSLV beschlossenes Bedingungswerk, welches nunmehr keine Wirksamkeit mehr entfaltet.
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