EU verschärft Sanktionen gegen Russland
Auf einem Sondergipfel der EU Außenminister in Brüssel am 22. Juli 2014 hat die EU weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. Nachdem bereits die amerikanische Exportkontrollbehörde (Office of Foreign Assets Control, OFAC) zahlreiche russische Unternehmen gelistet hat, sanktioniert die EU nun verstärkt Unternehmen und Einrichtungen, denen vorgeworfen wird, an der Destabilisierung der Ukraine mitzuwirken.Vermögenswerte der betroffenen russischen Unternehmen werden eingefroren und EU Unternehmen wird untersagt, mit gelisteten Unternehmen Geschäfte zu machen. Die Ausweitung der Sanktionen hat daher erhebliche Auswirkungen auf den Handel mit Russland.
Wer steht auf der Liste?
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 (Abl. Nr. L 078/6) wird durch die Durchführungsverordnung vom 25. Juli 2014 (DVO (EU) Nr. 810/2014, ABl. Nr. 221/1) ergänzt. Die Liste natürlicher Personen, dessen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und die einem Einreiseverbot unterliegen, wurde auf zahlreiche Mitarbeiter des russischen Sicherheitsapparats ausgeweitet. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Einrichtungen, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, auf der Sanktionsliste wieder. Betroffen sind vor allem ukrainische Unternehmen der Krim, die im Zuge der Krise durch das „Parlament der Krim“ verstaatlicht wurden. Zudem werden alle paramilitärischen Organisationen und Milizen, die derzeit gewaltsam die Unabhängigkeit der Ostukraine anstreben, sanktioniert.
Was bedeutet eine Listung?
Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der gelisteten Personen, Einrichtungen und Unternehmen und solche Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die von ihnen kontrolliert werden, werden eingefroren. Auch dürfen gelisteten Personen, Einrichtungen und Unternehmen keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die sanktionierten natürlichen Personen unterliegen zudem einem Einreiseverbot in die EU. Personen, die Tätigkeiten vornehmen, um die Sanktionen zu umgehen, machen sich strafbar.
Auch der öffentliche Sektor ist betroffen.
Die EU hat zudem die Finanzierung des öffentlichen Sektors in Russland eingestellt. Sowohl die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau dürfen keine neuen Projekte in Russland fördern.
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