EU weitet Sanktionen gegen Russland aus
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 819/2014 (Abl. Nr. L221/1 vom 25. Juli 2014) hat die EU weitere Sanktionen gegen Russland verhängt. Nachdem die EU erstmals am 17. März 2014 Sanktionen gegen einzelne russische Personen, denen vorgeworfen wird, die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben, verhängt hatte (Verordnung (EU) Nr. 269/2014, Abl. Nr. L078/6 vom 17. März 2014), werden nun auch verstärkt Einrichtungen und Unternehmen auf die Sanktionsliste der EU gesetzt.Konsequenzen einer Listung
Die Sanktionsliste wurde vor allem auf Mitarbeiter des russischen Sicherheitsapparates ausgeweitet. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die diese natürlichen Personen in der EU besitzen oder kontrollieren, werden eingefroren. Zudem unterliegen gelistete Personen einem Einreiseverbot in die EU.
Die Sanktionen verbieten es, Personen, die sich auf einer Sanktionsliste der EU wiederfinden, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zugute kommen zu lassen. Eine solche Umgehung der Sanktionen wird strafrechtlich belangt.
Einrichtungen und Unternehmen werden sanktioniert
Neben zahlreichen natürlichen Personen wurden nun erstmals auch verstärkt Einrichtungen und Unternehmen, die an der Destabilisierung der Ukraine mitwirken, sanktioniert. So wurden alle Milizen und paramilitärische Gruppierungen, die an der Destabilisierung der Ukraine mitwirken, auf die Sanktionsliste gesetzt. Diese Gruppen dürfen aus der EU nicht materiell oder finanziell aktiv unterstützt werden. Ihre Anhänger unterliegen zudem einem Einreiseverbot in die EU. Schließlich finden sich Einrichtungen, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, auf der Sanktionsliste. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Unternehmen der Krim, die durch das „Parlament der Krim“ verstaatlicht wurden oder dessen Vermögenswerte zugunsten Russlands entzogen wurden. Auch bezüglich dieser Einrichtungen herrscht ein umfassendes Unterstützungsverbot.
Sanktionen in Bezug auf den öffentlichen Sektor
Die Sanktionen betreffen auch den öffentlichen Sektor Russlands. Die Finanzierung neuer Projekte durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau wird eingestellt.
Schon bald weitere Sanktionen?Es ist davon auszugehen, dass bei Verschärfung des Konflikts mit Russland weitere Sanktionen verhängt werden. Solche Sanktionen könnten auch russische Unternehmen betreffen, die aktiv mit deutschen und europäischen Unternehmen Handel betreiben. Aber schon jetzt müssen europäische Wirtschaftsbeteiligte darauf achten, nicht gegen die Sanktionsregime zu verstoßen.
Ein Beitrag der
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