Erfolgreiche Spürnasen beim Frankfurter Flughafenzoll
Außenhandel & Zoll | Mittwoch, 02 Januar 2013 |
8111


Die mutmaßliche Drogenkurierin, eine 45-jährige Chilenin, wurde vorläufig festgenommen. Ihr droht eine Haftstrafe.
Das Gewicht des Flüssigkokains betrug 1.400 Gramm. Extrahiert würde das einer Rauschgiftmenge von etwa 460 Gramm entsprechen. Der Marktwert der beschlagnahmten Menge beläuft sich entsprechend auf 27.600 Euro.
Bei der Großgepäckkontrolle eines Fluges aus Vietnam wurde Artenschutzspürhund Uno ebenfalls fündig. Drei Flaschen mit in Alkohol eingelegten Kobras, international bekannt als "Snakewine", zeigte er seinem Hundeführer an.
Christine Straß, Sprecherin des Frankfurter Flughafenzolls: "Diese von den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erfassten Reisemitbringsel bezeichnet man irreführend auch als traditionelle asiatische Heilmedizin, die von Reisen aus China, Vietnam oder Hongkong leider immer noch oft mitgebracht werden und deren pharmakologische Wirkung mehr als zweifelhaft ist. Bei Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe."
Auch noch während einer Reise gibt es die Möglichkeit, sich zum Beispiel unter www.artenschutz-online.de über eventuelle Einfuhrbeschränkungen von exotischen Souvenirs zu informieren.