Erleichterungen im Warenverkehr mit dem Iran
Am 14. Juli 2015 wurde auf der Grundlage des am 24. November 2013 beschlossenen Gemeinsamen Aktionsplans ("Joint Plan of Action") mit dem Iran eine Einigung zur langfristigen und umfassenden Lösung der iranischen Nuklearfrage erzielt ("Joint Comprehensive Plan of Action", kurz JCPOA). Diese Vereinbarung hat der VN-Sicherheitsrat in der Resolution 2231 (2015) einstimmig gebilligt. Mit dem sogenannten "Adoption Day" am 18. Oktober 2015 ist der JCPOA (Wiener Übereinkommen) 90 Tage nach Verabschiedung der VN-Resolution 2231 (2015) rechtswirksam geworden.
Durch die Veröffentlichung des Beschlusses (GASP) 2015/1863, der Verordnung (EU) 2015/1861 und der Durchführungsverordnung 2015/1862 im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. L 274, S. 1 ff.) ist die Europäische Union ihrer Verpflichtung aus dem Wiener Übereinkommen und der Resolution 2231 (2015) nachgekommen, bis zum "Adoption Day" Rechtsakte zur Aussetzung bzw. Aufhebung der im Wiener Übereinkommen detailliert beschriebenen Wirtschafts- und Finanzsanktionen zu erlassen. Diese Rechtsakte sind zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht anwendbar. Die Rechtsänderungen sind aufschiebend bedingt und entfalten erst an dem Tag ihre Wirkung, an dem die Bestätigung durch die IAEO vorliegt, dass der Iran erste grundlegende Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms durchgeführt hat (vgl. Artikel 2 Unterabsatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1863). Der Tag des Geltungsbeginns wird gesondert im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Zollverwaltung weist daher darauf hin, dass die bisherigen Verbote und Genehmigungspflichten zunächst fortbestehen. Die mit der Verordnung (EU) 42/2014 vom 20. Januar 2014 in Kraft getretene Aussetzung einzelner Sanktionen gilt weiterhin.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur die Ausfuhr der in den einschlägigen Anhängen genannten Güter, sondern bereits deren Verkauf nach der aktuellen Rechtslage verboten ist. Dieses Verkaufsverbot gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Ausfuhr der Waren zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Informationen zum aktuellen Rechtsstand
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