Erste Bilanz zum Mindestlohngesetz
Seit rund acht Wochen ist der Mindestlohn in Kraft. Grund für den Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) eine erste Bilanz zu ziehen. Nach seinen bisherigen Erfahrungen führen vor allem die aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) folgenden, überzogenen Haftungs- und Verwaltungsverpflichtungen zu untragbaren Belastungen für die Unternehmen seiner Branche.DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster fordert deshalb vor allem eine Streichung der Auftraggeberhaftung: „Sie birgt für die betroffenen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Risiko bis hin zur Existenzbedrohung“. Mindestens seien jedoch praktische und rechtssichere Freizeichnungsmöglichkeiten im Mindestlohngesetz zu verankern. Zum Verständnis: Speditionen und Logistikdienstleister organisieren und steuern im Auftrag von Industrie und Handel Lieferketten im In- und Ausland. Dabei beauftragen sie je nach Bedarf Güterkraftverkehrs- und Eisenbahnunternehmen sowie Airlines und Reedereien. Vor allem bei internationalen Warenversendungen werden mehrere, auch ausländische Transportunternehmen in vielgliedrigen Lieferketten beauftragt. Deshalb ist die Haftungsfrage nach dem Mindestlohngesetz für deutsche Speditionen von entscheidender Bedeutung. Eine sichere Kontrolle aller Auftragnehmer ist in den meisten Fällen nicht zu leisten.
Das Bedürfnis nach einer zügigen Nachbesserung des MiLoG sieht der DSLV daher insbesondere auch bei Transit- und grenzüberschreitenden Verkehren. Sofern die rigide Auftraggeberhaftung nicht korrigiert wird, müssten diese Verkehre vollständig vom Mindestlohn ausgenommen werden, verlangt Huster: „Die Anwendung auf solche Dienstleistungen erhöht nicht nur das Haftungsrisiko für deutsche Speditionen, sondern behindert auch den freien Warenverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa.“
Weitere Verbesserungsvorschläge des DSLV sind der Ausschluss von Bereitschaftszeiten des Fahrpersonals beim Mindestlohn und eine Reduktion der Gehaltsschwelle für die Auslösung von Dokumentationspflichten von derzeit 2.958 auf 1.900 Euro.
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro/Stunde ist hingegen für die Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche in seiner Höhe grundsätzlich annehmbar. Der tarifliche Stundenlohn lag bereits vor dem Inkrafttreten des MiLoG für sämtliche Berufsgruppen in der Spedition in der Regel über dem jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Niveau.
Ein ausführliches Positionspapier hat der DSLV auf seiner Homepage veröffentlicht:
http://dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9tmgup.html?OpenDocument&highlight=milog
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