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Förderprogramm für die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge beantragt

Transport & Umschlag | Freitag, 20 Oktober 2006 | 4725
"Transport und Logistik sind entscheidend für die Dynamik und Entfaltung einer Volkswirtschaft. Durch die Globalisierung steigt der Transportbedarf. Für Deutschland werden zwischen 1998 und 2009 zwölf Prozent Steigerung erwartet. Mit der wachsenden Bedeutung von Transport und Logistik muss der Güterverkehr noch effizienter organisiert werden", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, auf dem 23. Deutschen Logistik-Kongress der Bundesvereinigung Logistik (BVL) heute in Berlin.
Es komme mehr denn je darauf an, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandortes Deutschland für die Zukunft sichern und ausbauen, so der Minister. "Deswegen haben wir entschieden, den Masterplan Güterverkehr und Logistik in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wirtschaft zu erarbeiten", sagte Tiefensee. "Mit dem Masterplan werden wir konkrete Handlungsempfehlungen für die Optimierung des Verkehrssystems entwickeln. Die Maßgabe lautet: Stärkere Bedarfsorientierung, mehr Wirtschaftlichkeit und vor allem einen Zuwachs an Effizienz."

Dabei bedeute Effizienz vor allem auch, die Produktions- und Konsumzentren des Landes gezielter als bisher miteinander zu verbinden und Maßnahmen zur besseren Vernetzung von Wirtschaftsregionen zu identifizieren. Dies gelte beispielsweise für die Logistikknotenpunkte der Häfen, etwa durch verbesserte Hinterlandanbindungen. Ebenso große Bedeutung aber habe eine bessere nationale Koordinierung der Flughafenpolitik, mit der wir eine weitere Stärkung dieser wichtigen Drehscheiben des Exports und Imports erreichen wollen, so Tiefensee.

Den Unternehmen des Straßengüterverkehrs teilte der Bundesverkehrsminister mit, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission in Brüssel ein Innovationsprogramm zur Förderung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge zur beihilferechtlichen Prüfung eingereicht hat.

"Die Bundesregierung hält Wort", so Tiefensee zur Initiative der Bundesregierung. "Wir haben mit den Güterverkehrsverbänden BGL und DSLV im Frühjahr vereinbart, das Transport- und Speditionsgewerbe durch Harmonisierungsschritte zu entlasten. Die Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Lkw auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß haben wir bereits auf den Weg gebracht. Das dazu erforderliche Steueränderungsgesetz ist bereits in der parlamentarischen Beratung. Das Volumen dieser Harmonisierung beträgt 150 Millionen Euro. Mit dem in Brüssel notifizierten Förderprogramm halten wir den zweiten Teil unserer Zusage ein. Es hat ein Volumen von 100 Millionen Euro pro Jahr. Damit unterstützen wir die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Lkw.

Hintergrund zum Innovationsprogramm

Im Mai 2003 hatten sich der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung darauf verständigt, dem deutschen Straßengüterverkehrsgewerbe zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Harmonisierungsvolumen von 600 Millionen Euro jährlich zu gewähren.

Die Europäische Kommission hatte mit ihrer Entscheidung vom 25. Januar 2006 dem vorrangig zu verfolgenden Mauterstattungsverfahren im Beihilfe-Prüfverfahren nicht zugestimmt. Bundesverkehrsminister Tiefensee verständigte sich mit den Präsidenten des DSLV und des BGL Anfang 2006 darauf, dass eine Klage gegen die negative Entscheidung der Europäischen Kommission nicht zielführend sei und nunmehr
alternative Harmonisierungsmaßnahmen zu realisieren seien. Zu den alternativen Maßnahmen zählen neben der Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau die Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.

Das Innovationsprogramm sieht Zuwendungen an Unternehmen vor für die Anschaffung solcher Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung unter noch nicht verbindliche Schadstoffklassen für Neufahrzeuge fallen.

Die Unternehmen können dabei wählen, ob sie zur Finanzierung von Neufahrzeugen ein zinsgünstiges Darlehen im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms der KfW Förderbank mit besonderen Zinskonditionen nutzen wollen oder einen nicht rückzahlbaren einmaligen Investitionszuschuss beantragen. Mit dieser zweigleisigen Förderung kann sowohl der Kauf als auch das Leasen von Neufahrzeugen gefördert werden. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten, das heißt die zur Erreichung der über-obligatorischen Emissionsstandards notwendigen Aufwendungen. Für die Investitionsmehrkosten wird ein Durchschnittswert in Höhe von 8.500 Euro pro Fahrzeug angesetzt.

Der Ausgangssatz der Förderung beträgt 30 Prozent der Investitionsmehrkosten (2.550,- Euro). Kleinen und mittleren Unternehmen sowie Unternehmen in den Fördergebieten der alten und neuen Bundesländer wird eine erhöhte Förderung gewährt. Der Zuschlag für kleine und mittlere Unternehmen beträgt 10 Prozent. Der Zuschlag in Fördergebieten der alten Bundesländer beträgt 5 Prozent, in Fördergebieten der neuen Bundesländer 10 Prozent.

Bewilligungsbehörde sowohl für die zinsgünstigen Darlehen als auch für den Zuschuss wird die KfW Förderbank sein.

Die Notifizierung der Förderrichtlinie stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung dieser alternativen Harmonisierungsmaßnahme dar. Sofern die Zustimmung der EU-Kommission rechtzeitig vorliegt, soll die Förderung zum Anfang 2007 starten. Für die Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge stehen pro Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.

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