Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 51 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.299.926 Seitenaufrufe in 2022


Nachrichten › Außenhandel & Zoll

Gelangensbestätigung praktische Umsetzung zum 01.10.2013

Außenhandel & Zoll | Dienstag, 06 August 2013 | 7352
Nach einigem hin und her ist es nun amtlich: ab dem 01.10.2013 wird für innergemeinschaftliche Versendungen eine Gelangensbestätigung Pflicht, sofern der Verkäufer das Geschäft umsatzsteuerfrei abwickeln möchte. Was bedeutet das nun für die deutschen Unternehmen und wie können sie die Anforderungen sinnvoll umsetzen?

Hintergrund

Nachdem der §17a der Umsatz-steuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zunächst ausschließlich eine Gelangensbestätigung forderte, erlaubt die Neufassung des §17a weiterhin in vielen Fällen die Nutzung sogenannter Alternativnachweise. Diese können zudem auch elektronisch erbracht werden und auch aus mehreren Einzeldokumenten bestehen.

Zunächst sind nach §3 Absatz 6, Satz 1 UStG zwei grundlegende Varianten zu unterscheiden:
  • Beförderungsfall Das liefernde Unternehmen oder der Käufer befördern selbst die Ware.
  • Versendungsfall Die Beförderung der Ware erfolgt durch einen vom Versender oder Käufer / Abholer beauftragten Dritten, z.B. einen Spediteur oder Paketdienst.
In beiden Fällen ist eine Gelan-gensbestätigung uneingeschränkt einsetzbar. wenn sie nach §17c, Absatz 2, Satz 2 UStDV mindestens die folgenden Inhalte aufweist:
  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes
  • Ort und Monat des Erhalts des Gegenstandes bzw. des Endes der Beförderung
  • Ausstellungsdatum
  • Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm benannten Vertreters
Auf Druck vieler Verbände und Gremien wurde durch die Neufassung des §17a UStDV erreicht, dass in den meisten Versendungs-fällen Alternativnachweise zur Gelangensbestätigung grundsätzlich anerkannt werden können. Dies sind:

a) Frachtbrief Unterzeichnet vom Auftraggeber des Frachtführer und des Empfängers nach Erhalt der Lieferung, z.B. in Feld 24 des CMR-Frachtbriefs).
b) Konnossement
c) Spediteursbescheinigung

cc) Beauftragung durch den Lieferanten Name und Anschrift des beauftragenden Spediteurs, Name und Anschrift des lie-fernden Unternehmens und des Auftraggebers der Versendung, Menge und handelsübliche Beschreibung des Liefergegenstandes, den Empfänger und den Bestimmungsort, den Monat des Endes der Beförderung, eine Versicherung des Spediteurs, daß die Angaben des Belegs auf Basis nachprüfbarer Geschäftsun-terlagen erstellt wurden und, soweit nicht elektronisch erstellt, die Unterschrift des Spediteurs. 

cd) Beauftragung durch den Abnehmer Grundsätzlich identisch wie im Fall cc nur mit der Ausnahme, das zusätzlich der Nachweis über die Entrich-tung der Gegenleistung (Zahlung) von einem Bankkonto des Abnehmers erfolgen muss.
d) Tracking-und-Tracing-Schriftliche/elektronische Auftragserkeilung und Protokoll des Paketdienstleisters Verbunden mit einer Verknüpfung zum betriebswirtschaftlichen Vorgang im ERP-System und dem POD-Nachweis.
e) Einlieferungsbestätigung und Zahlungsnachweis bei Postsendungen

Problemfelder

Für Transporte, die ein Lieferant selbst veranlaßt, ergibt sich aufgrund der Zulässigkeit der Alternativnachweise kaum eine Änderung zum bisherigen verfahren.

Anders sieht es bei den typischen Selbstabholern (EXW/FCA) aus. Die tatsächlich erfolgte Verbringung ist zu bestätigen, die bloße Absicht reicht nicht mehr aus. Aufgrund des fehlenden Vertragsverhältnisses zwischen Versender und Spediteur / Transporteur kann das problematisch werden, da der Versender den Spediteur / Transporteur ggf. nicht wiedersieht und nicht auf ihn einwirken kann. Zudem müssen die Unterlagen mit Zahlungsnachweisen abgeglichen und zusammengebracht werden. Ob die vorgelegten Belege dann später von den prüfenden Finanzbehörden anerkannt werden, ist vorher nicht absolut sicher, so dass auch die Gefahr bestehen kann, nach mehreren Monaten/Jahren noch Nachweise beschaffen zu müssen, was in der Praxis eher unmöglich sein dürfte.

Empfehlung

Um bei Selbstabholern auf der sicheren Seite zu sein, kann den Versendern nur empfohlen werden, auf die separate Gelangensbestätigung in Form eines standardisierten Formulars abzustellen.

Risikoabgrenzung

Den Unternehmen ist zu empfehlen, zunächst folgende Sachverhalte zu prüfen:
  • Anzahl der EXW/FCA-Versendungen (Selbstabholer) innerhalb der EU
  • Anzahl der KEP-Sendungen
  • Höhe des Gesamtrisikobe-trags (19% USt) jährlich
Anhand des Gesamtrisikobetrags (Gegenstandswert) kann dann die Strategie des Unternehmens festgelegt werden. Lohnt es sich z.B., bei einem Versand über 500€ und damit einem Risikobetrag von 95€ drei Mahnungen an den Empfänger hinsichtlich der Gelangensbestätigung zu erstellen und zudem einige Male zu telefonieren?
Wäre im Gegenzug ein standardisiertes Begleitschrieben vertretbar?
Wie hoch sind in beiden Fällen die Aufwände für das Monitoring?

Wie setzt man das Thema am sinnvollsten um?

Hauptaugenmerk bei der Auseinandersetzung mit dem Thema muß neben der Abwägung des Risikopotenzials auf die innerbetrieblichen Organisationsprozesse und -konzepte gelegt werden.

Es gilt herauszufinden, ob durch eine andere/ angepasste Organisation die Problematik grundsätzlich vermieden werden kann.

Im Rahmen der internen Umsetzung ist zunächst festzulegen, wer die Verantwortung für das Thema übernimmt – das Finanzwesen oder die Logistik? Oder vielleicht beide gemeinsam mit dem Vertrieb?

Ist das geklärt kann überlegt werden, ob eine Software zur Unterstützung der Prozesse sinnvoll ist oder die gesamte Abwicklung eher an einen Dienstleister ausgelagert werden sollte.

Softwareauswahl

Sofern ein Unternehmen alle versandrelevanten Vorgänge über ein zentrales EDV-System abwickelt, kann eine Lösung in diesem EDV-System sinnvoll sein.

Erfolgt die Abwicklung in unterschiedlichen IT-Systemen und/ oder manuell, hilft eine Lösung in einem IT-System in der Regel nicht weiter. Sinnvoll kann dann eine unabhängige IT-Lösung zur Verwaltung der Gelangensbestätigungen sein, welche ggf. Schnittstellen von und zu den gängigen IT-Systemen aufweist, gleichzeitig aber plattformneutral auf Basis moderner Technologien betrieben wird.

Fachliche Anforderungen:
  • Automatisiertes und manuelles Anlegen von Vorgängen
  • Automatisierte Prüfung der UStIDNr. der Warenempfänger
  • Verwaltung aller Kopfdaten und Sendungsinformationen
  • Verwaltung von Adressen und Ansprechpartnern mit Kontaktinformationen
  • Monitoring-Funktion für offene Vorgänge
  • Alarmfunktion bei Überschreiten von Zeitvorgaben
  • Vorgangsbezogene Historie aller Aktivitäten (Email, Fax, Briefe, Telefonate etc.)
  • Mandantenfähigkeit
  • Druck von Formularen und Dokumenten
  • Interaktive PDF-Formulare
  • Automatisiertes Mahnverfahr
  • Status-Tracking bei KEP-Diensten
  • Nachbearbeitung papiermäßig eingegangener Informationen
  • Langjährige (10+1) Archivierung
Technische Anforderungen:
  • Verwendung aktueller DB-Systeme (möglichst aber DB-unabhängig)
  • Programmierung entweder in der Sprache des ERP-Systems oder in aktuellen Sprachen (z.B. Java, PHP, C#)
  • Datendown- und upload via WEB-Anwendung oder einfacher Dateiformate (z.B. CSV-Dateien)
  • Schnittstelle zu gängigen Office-Systemen (z.B. Microsoft)
  • Nachgewiesene und dokumen-tierte Standardschnittstellen zu den gängigen ERP-Systemen
  • Mind. optionale Nutzung einer WEB-Oberfläche und mobiler Endgeräte
Service Anforderungen:
  • Durchgehende Hilfefunktion auf allen Ebenen
  • Fachliche und technische Hotline


Dienstleisterauswahl

Auch die beste IT-Lösung kann aber die Aufgabe nicht allein lösen. Alle relevanten Vorgänge müssen dahingehend überwacht werden, ob die benötigten Statusinformationen oder Gelangensbestätigungen vorliegen. Häufig werden die Kunden via Brief und/oder Email angeschrieben werden müssen oder sind telefonische Mahnungen oder Abfragen erforderlich.

Grundsätzlich muss ein Unternehmen die Überwachung und das Einholen der Gelangensbestätigung oder Alternativnachweise nicht selbst machen. Es kann die Arbeiten an Dritte verlagern. Zu bedenken ist in solchen Fällen, ob die Verlagerung an Dritte zu den organisatorischen Abläufen im Unternehmen passt. Zudem muss ein vertrauenswürdiger Partner gefunden werden, der die Arbeiten sachkundig übernimmt und ebenfalls die erforderliche Sicherheit nachweisen kann. Kriterien dazu sind beispielsweise:
  • Organisation des Anbieters, insbesondere im Hinblick auf dessen Verfahrenssicherheit und Dokumentation (z.B. ISO 9001),
  • Sicherheit des Anbieters im Hinblick auf die Stellung in der sicheren Lieferkette (z.B. ISO 28000, AEO S/F),
  • fachliche Kompetenz des Anbieters (z.B. AEO S/F-Zertifikat, Publikationen, Fortbildungen, externe Audits),
  • Qualität des eingesetzten Verfahrens (z.B. externe Auditierung),
  • IT-Sicherheit und Datenschutz z.B. durch ISO 27001 und ADV.
  • Personalsicherheit des Anbie-ters durch ausreichend qualifiziertes und sicheres Personal (z.B. Zuverlässigkeit nach §7 LuftSiG oder §§ 9, 10 SÜG).

Fazit

Die Umsetzung der Erfordernisse einer korrekten Organisation zur Gelangensbestätigung umfassen erheblich mehr als die Auslagerung des Prozesses an einen Dritten oder die Einführung einer Software. Aufgrund der möglichen Konsequenzen für die Unternehmen scheint es dringend angeraten, sich, sofern nicht schon geschehen, mit dem Sachverhalt zu beschäftigen.

Der Verfasser

Marcus Hellmann

Seine Erfahrungen beruhen auf militärischer Sicherheit sowie mehr als 20 Jahren Erfahrung in Außenhandel und IT. Während seiner 16jährigen IT-Zeit hat er an der Entwicklung und organisatorischen Umsetzung von EDV-Programmen zur Prüfung von Sanktionslisten und Außenhandelsabwicklung mitgewirkt. Als Berater begleitet er heute Organisationsprojekte und Softwareeinführungen u.a. im Bereich WuP, Sanktionslisten und Gelangensbestätigung.

Hellmann ist ausgebildeter Beauftragter für die Sicherheit, Strahlenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter (IHK), Risikomanagementbeauftragter (VdS), Port Facility Security Officer (PFSO), TAPA FSR/TSR-LeadAuditor, Auditor ISO 28000:2007 und LBA zugelassener Trainer für die Kapitel 11.2.5, 11.2.7, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 185/2010.

Er arbeitet als Geschäftsführer der AOB Außenwirtschafts- und Organisationsberatung GmbH und der EUWISA Europäische Wirtschafts- und Sicherheitsakademie GmbH mit Sitz in Soest.

Benutzer Passwort
Registrieren Passswort vergessen
PREMIUM STELLENANGEBOTE
LOGISTIK Sachbearbeiter
TEXAID Gruppe Darmstadt
 
FORUM TICKER
 
Freistellungsauftrag - Onlline
Letzter Eintrag von Sushigirl774 in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Apr 19, 2024 um 09:30:01

Auftraggeber hat Insolvenz angemeldet
Letzter Eintrag von Agungor in Speditionsrecht - Transportrecht - Versicherung am Apr 18, 2024 um 18:25:09

Einfuhr aus Indien, präferenzbegünstig?
Letzter Eintrag von Zanna91 in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Apr 10, 2024 um 10:42:47

Customs clearance broker fee in Kolumbien
Letzter Eintrag von Logistikus in Außenhandel und Zoll allgemein am Apr 09, 2024 um 15:16:32

Seefracht - falsche Angaben im B/L
Letzter Eintrag von Badenser in Schifffahrt und Seefracht am Apr 08, 2024 um 12:39:20

Software Lösung für Lager ohne Handel
Letzter Eintrag von TheWalkerS04 in Lagerlogistik und Flurförderzeuge am Apr 04, 2024 um 16:22:43

Importverzollung verkomplizieren?
Letzter Eintrag von Ette in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Apr 04, 2024 um 15:59:28

Exportkontrolle und das BAFA - Wo findet Ihr was?
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 20, 2024 um 11:23:46

Rüstungskonzern in Deutschland
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 20, 2024 um 11:14:54

Monitoring AEO
Letzter Eintrag von Leguan in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 19, 2024 um 10:19:04

Medizin- und Hygieneprodukte importieren aus der Türkei
Letzter Eintrag von b.a.nause in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Mar 19, 2024 um 09:37:55

Aktualisierung der Listen Anhang I der EU-Dual-Use-VO/ Ausfuhrliste
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 12, 2024 um 12:00:38

Erklärungen durch Liferanten
Letzter Eintrag von Zanna91 in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 11, 2024 um 15:11:18

Kalkulation für LLE
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Warenursprung und Präferenzen am Mar 08, 2024 um 10:15:30

Einfuhr aus Norwegen
Letzter Eintrag von elly24 in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 22:42:45

ABD und Ausfuhrverfahren
Letzter Eintrag von Tobyfree in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 18:58:35

11-stellige Zolltarif-Nummer für Türkei auf der Handelsrechnung ?
Letzter Eintrag von b.a.nause in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 14:57:28

Aktuelle Seefrachtraten von Hamburg nach New York
Letzter Eintrag von b.a.nause in Schifffahrt und Seefracht am Mar 05, 2024 um 14:23:02

PoUS / T2L T2LF
Letzter Eintrag von AndreasGraf in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 05, 2024 um 11:17:08

Export von Holzscheibe als Exponat nach Brasilien
Letzter Eintrag von Minas in Außenhandel und Zoll allgemein am Feb 29, 2024 um 11:34:58

Anzeige
LESER KOMMENTARE
"Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der Logistik- ..."
von Cargoblog zu Re: Schwerpunktkontrollen durch das ...

"E-LKW sind eine aufstrebende Technologie, die dazu beitragen ..."
von Cargoblog zu Re: Ein Schlüssel, attraktive Ladestandorte ...

"Es ist schwierig, eine genaue Prognose für die Entwicklung ..."
von Exportmanager zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...

"Wie seht Ihr die Entwicklung der deutschen Exporte in ..."
von Stella zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...

"Ich sehe mehr die Hafeninfrastruktur in Gefahr, weniger die ..."
von Exportmanager zu Re: Handelsschifffahrt im Visier von Hackern


Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich