Iran-Abkommen: Die USA sind raus – was folgt?
Am 8.5.2018 hat US-Präsident Donald Trump das Handtuch geworfen: Er kündigte an, dass die USA vom Nuklearabkommen mit dem Iran, dem sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), zurücktreten und Sanktionen wieder einführen. Wenn Sie Geschäftsbeziehungen mit dem Iran pflegen, sollten Sie daher wissen, dass das Office of Foreign Assets Control (OFAC) auf seiner Website einen Hinweis mit Ablauffristen veröffentlicht hat.
Am Ende der jeweiligen Ablauffrist, am 6.8. bzw. am 4.11.2018, treten bestimmte Sanktionen, die zuvor entweder aufgehoben oder unterlassen wurden, wieder in Kraft. Davon sind folgende Sektoren und Themen betroffen:
- Für nicht-US-amerikanische Unternehmen nahezu alle wirtschaftlichen Schlüsselsektoren, z. B. Energie und Petrochemie, Banken und Finanzen, Versicherungen und Rückversicherungen, Transport- und Automobilindustrie
- für Auslandstochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen oder nicht-US-amerikanischer Organisationen, die sich – wie etwa 50/50 „Joint Ventures“ – im Besitz von US-Personen befinden, die Möglichkeit, sich an autorisierten Geschäften in dem Iran, d. h. im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung H des OFAC, zu beteiligen,
- Genehmigungen des OFAC für spezifische Lizenzen bzgl. des Verkaufs oder der Vermietung kommerzieller Passagierflugzeuge, einschließlich Ersatzteile und Dienstleistungen, an iranische Fluglinien wie „Iran Air“, die nicht als sog. „Specially Designated Nationals (SDNs)“ gelistet sind, und
- die Allgemeine Genehmigung des OFAC für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel und Teppiche iranischen Ursprungs in die USA.
Nach 90 Tagen, ab dem 6.8.2018, greifen die Sanktionen, die nicht unter die 180-Tage-Frist fallen. Diese betreffen Transaktionen im Automobilsektor, Handel mit Edelmetallen, Halberzeugnissen aus Aluminium und Stahl sowie mit bestimmten Rohstoffen.
Ab dem 4.11.2018 endet die 180-Tage-Frist und reaktiviert Beschränkungen u. a. in der Finanz- und Versicherungsbranche, insbesondere aber im Energie- und Schifffahrtssektor sowie Aktivitäten auf Basis spezieller Lizenzen für Exporte und Re-Exporte für die Luftfahrtindustrie.
Das bedeutet: Wenn Sie in diesen Bereichen Handel mit dem Iran oder iranischen Personen treiben, laufen Sie Gefahr, gegen die US-Sanktionen zu verstoßen.
Tipp: Finden Sie schnellstmöglich heraus, inwieweit Ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran durch die neuen US-Sanktionen gefährdet sind. Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um das Gefährdungspotenzial einer „Fortführung Ihrer Irangeschäfte“ zu identifizieren.
Was Sie außerdem hinsichtlich Ihrer Iran-Geschäfte beachten sollten, erfahren Sie in dem Beitrag: „Aufkündigung des JCPOA durch die USA: aktueller Kurzüberblick“ von Matthias Merz, in: „Der Zoll-Profi!“, Ausgabe Juni 2018.
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