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Neue Abweichung BRG-05 für DGR Sendungen von und nach Brasilien
Gefahrgut & Ladungssicherung | Montag, 02 Januar 2023 | 1514 | 0
Ab dem 1. Januar 2023 gilt für Luftfrachtsendungen, wenn Brasilien das Empfangsland oder das Abgangsland ist, die neue Länder-Abweichung BRG-05. Die BRG-05 schreibt vor,
- für in Brasilien hergestellte UN-Spezifikationsverpackungen ist ein Zulassungsschein der Verpackung der ANAC und eine Konformitätserklärung des Herstellers erforderlich, oder
- für im Ausland hergestellte UN-Spezifikationsverpackungen ist ein Zulassungsschein der Verpackung, oder ein ähnliches Dokument, das von einer Luftfahrtbehörde oder einer anderen zuständigen nationalen Behörde ausgestellt wurde, erforderlich.
Das Genehmigungszertifikat muss den Fluggesellschaften, zusammen mit der Shippers Declaration SD / Gefahrguterklärung des Versenders für Gefahrguttransporte, nach und von Brasilien, zur Verfügung gestellt werden. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Einhaltung von BRG-05 zu gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass das Zertifikat bei der Annahmeprüfung der Gefahrgüter verfügbar ist.
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