Neuerung im Warenverkehr mit AKP-(MAR-)Staaten
Außenhandel & Zoll | Montag, 12 Januar 2009 | 9021
12.01.2009 | Im Amtsblatt (EU) Nr. L 289 vom 30. Oktober 2008 wurde ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits veröffentlicht. Das neue Abkommen ersetzt die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 für diese Staaten. Die Ursprungsregelungen ergeben sich aus Protokoll 1 des Abkommens. Die Anwendung des neuen Abkommens führt insbesondere zu folgenden Änderungen: - Im Rahmen der anwendbaren Bestimmungen gewähren sich die Gemeinschaft und die CARIFORUM-Staaten gegenseitig Zollpräferenzen.
- Die Kumulierung mit Vormaterialien der ÜLG und anderer AKP-Staaten gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls 1, ist unter anderem von der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) abhängig.
- Darüber hinaus ist der Katalog der Minimalbehandlungen erweitert worden.
Zur Gruppe der CARIFORUM-Staaten gehören folgende Länder:
Antigua und Barbuda
Bahamas
Barbados
Belize
Dominica
Dominikanische Republik
Grenada
Guyana
Haiti
Jamaika
St. Christoph und Nevis (St. Kitts und Nevis)
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Suriname
Trinidad und Tobago
Gemäß einem im Amtsblatt (EU) Nr. L 352 vom 31. Dezember 2008 veröffentlichten Vermerk wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewendet. Dies gilt jedoch nicht für Haiti.
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