Neues Inspektionsregime für noch mehr Sicherheit im Schiffsverkehr
Wichtigstes Thema der Konferenz ist die Umstellung des bisherigen Kontrollsystems. Derzeit kontrolliert jeder Mitgliedstaat 25 Prozent der seine Häfen anlaufenden fremden Schiffe. In Zukunft sollen über ein risikobasiertes neues Inspektionsregime potenzielle Risikoschiffe häufiger und intensiver, Qualitätsschiffe aber als Bonus nur alle 24 Monate kontrolliert werden. Außerdem wird für das Kontrollsystem eine neue Datenbank aufgebaut und die Aus- und Fortbildung für Hafenstaatkontrolleure reformiert, um ein einheitliches und hohes professionelles Niveau der Kontrollen zu gewährleisten.
Staatssekretär Lütke Daldrup betonte zum Auftakt der Konferenz die Bedeutung der Hafenstaatkontrollen im Kampf gegen unter der Norm liegende und unsichere Schiffe und würdigte die 25-jährige Tätigkeit der Staaten im Verbund der 'Pariser Vereinbarung' "Ich bin zuversichtlich, dass diese Konferenz weitere Fortschritte für eine effektivere Ausrichtung der Hafenstaatkontrollen erzielen wird und wir somit noch konsequenter gegen Risikoschiffe vorgehen können", so Lütke Daldrup.
Hintergrund-Information zur europäischen (Pariser) Vereinbarung über Hafenstaatkontrollen
Als Hafenstaatkontrollen bezeichnet man die Schiffssicherheitskontrollen fremder Schiffe durch Behörden der von ihnen angelaufenen Häfen. Vorreiter war dabei die europäische (Pariser) Vereinbarung über Hafenstaatkontrollen (english: "Paris Memorandum of Understanding on Port State Control"), die nach der Tankerkatastrophe der "Amoco Cadiz" im Jahre 1978 initiiert wurde und 1982 mit zunächst 14 Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. Heute hat die Vereinbarung 25 Mitglieder und umfasst geographisch das Nordatlantische Becken (einschließlich Kanada und Russland), Nord- und Ostsee sowie die EU-Mittelmeeranrainer. Die Inspektionsregeln der Pariser Vereinbarung sowie der Aus- und Fortbildungsstand der Inspektoren sind international führend. Die Pariser Vereinbarung bildete die Grundlage für die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahre 1995 (RL 95/21 EG), ihre Regeln sind heute in der EU als Gemeinschaftsrecht verbindlich.
In 2006 wurden von den 25 Mitgliedstaaten 21.566 Schiffskontrollen durchgeführt. Bei 1174 dieser Inspektionen wurden so schwere Mängel festgestellt, dass den Schiffen ein Auslaufverbot bis zur Mängelbeseitigung auferlegt wurde.
In deutschen Häfen wurden von der zuständigen See-Berufsgenossenschaft 1.529 Kontrollen durchgeführt, 53 davon führten zu Auslaufverboten zwecks Mängelbeseitigung.
Quelle: BMVBS
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