Papierloses Ausfuhrverfahren deutscher Exporte über die Niederlande
Die niederländische Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass bei der Ausfuhr von Waren, die in Deutschland zur Ausfuhr angemeldet werden und in den Niederlanden die EU verlassen, auf die Vorlage des Ausdrucks des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) bei niederländischen Ausgangszollstellen verzichtet wird. Ausgenommen sind Marktordnungswaren, für die eine Ausfuhrerstattung beantragt wird. Die elektronische Ankunftsanzeige an der Ausgangszollstelle ist ausreichend.Im Gegenzug wird für Waren, die in den Niederlanden zur Ausfuhr angemeldet werden und in Deutschland das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen, auf die Vorlage des ABD bei der deutschen Ausgangszollstelle verzichtet.
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