Registrierter Ausführer (REX) startet zum 1. Januar 2017
Eine europaweite Umstellung bei Warenursprung und Präferenzen startet: Wer in der Vergangenheit Zollbegünstigungen aufgrund des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) in Anspruch nehmen wollte, musste bislang grundsätzlich einen förmlichen Präferenznachweis (Form A) bei der Zollabfertigung vorlegen. Zum 1. Januar 2017 wird das Verfahren Form A sukzessive auf das Verfahren des registrierten Ausführers umgestellt. Der Nachweis wird durch registrierte Ausführer in Form einer Erklärung auf der Handelsrechnung ersetzt (Art. 78-93 IA).Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern Präferenzabkommen geschlossen.
Die Europäische Union macht regen Gebrauch von Präferenzmaßnahmen für Waren aus Drittländern, um die dortige Wirtschaft zu fördern. Präferenzzölle werden für viele Waren aus unterschiedlichen Ländern gewährt. Aufgrund dieser Abkommen können Waren zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz importiert werden.
Die wirtschaftliche Bedeutung durch eine richtige Inanspruchnahme der Präferenzen.
Die Inanspruchnahme der Präferenzen hat für im- und exportorientierte Unternehmen eine große Bedeutung, da die Kalkulation von Exportpreisen und die der Bezugskosten beim Import von Waren maßgeblich durch Zollreduzierungen beeinflusst werden. Hieraus entstehen den beteiligten Unternehmen Wettbewerbsvorteile im internationalen Handel. Voraussetzung ist jedoch die Kenntnis der – mitunter komplizierten – Vorschriften und der richtige Umgang damit.
Umstellung auf das REX-System.
Mit der Einführung des Systems des registrierten Ausführers (REX) wird nun die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive umgestellt.
Da nicht alle Länder, die das Allgemeine Präferenzsystem (APS) nutzen, zeitnah technisch in der Lage sein werden, die Anforderungen an REX umzusetzen, sind Übergangsfristen vorgesehen. Bis spätestens 30. Juni 2020 muss die Registrierung in allen Ländern abgeschlossen sein.
TP/CB
Detaillierte Informationen zur Einführung des REX-Systems stellt Ihnen die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Wissen Sie, wie Sie eine Zollpräferenz ab 2017 korrekt in Anspruch nehmen? Fehler lassen hier schnell unnötige Kosten entstehen, die sich auf die Kalkulation Ihrer Exportpreise und Ihre Bezugskosten von Importwaren niederschlagen.
Ein Beitrag der
HZA Hamburger Zollakademie GmbH
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