Sanktionslistenprüfung ist wichtiger als jemals zuvor

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich viel verändert. Als Reaktion gegen die Aggressionen wurden viele Sanktionen gegen Russland verhängt. Wie Sie die Sanktionslistenprüfung für Ihr Unternehmen erleichtern und den Überblick über Änderungen behalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer ist zur Prüfung verpflichtet?
Bei einer möglichen Kooperation ist das ausführende Unternehmen per Gesetz verpflichtet eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen. Dies gilt für jeden Geschäftskontakt: Export, Import sowie auch inländische Geschäfte und Transaktionen. Das Ziel ist das Identifizieren von sanktionierten Kontakten, daher muss jeder prüfen, unabhängig davon in welchem Land der Kontakt sitzt (auch innerdeutsche Geschäfte) und auch Mitarbeiter, Lieferanten und Transportdienstleister müssen überprüft werden.
Sanktionslisten-Screening ist für jede Vertragsart verpflichtend, außer Handelsverträgen auch Arbeitsverträge und alle anderen Arten von Verträgen im Inlandsgeschäft. Allerdings ist nicht jede Sanktionsliste relevant für jedes Unternehmen, also sollte überprüft werden welche Listen relevant sind und auf diese dann geprüft werden.
Welche Strafen drohen bei Nicht-Prüfung?
Wer nicht auf Sanktionen prüft oder gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Bereits nachweisliche Fahrlässigkeit reicht aus, um dafür rechtlich belangt werden zu können.
Mögliche Konsequenzen einer fehlenden Sanktionslistenprüfung sind:
- Hohe Geldbußen
- Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
- Einfrieren der Unternehmenskonten bzw. des Unternehmensvermögen
- Untersagung des Gewerbes
- Reputationsverlust
- Schadenersatzansprüche
- Verlust der Anerkennung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AO Zertifikat)
Bei einem Verstoß gegen eine Sanktionsliste oder bei einer Nichteinhaltung haftet die Geschäftsführung persönlich. Dabei ist unwichtig, wer tatsächlich dafür verantwortlich ist oder ob es sich um Absicht oder ein Versehen handelt.
Ist eine Prüfung der Sanktionslisten online möglich?
Sanktionslistenprüfung ist bei verschiedenen offiziellen Internetportalen online und kostenlos durch eine manuelle Eingabe des Namens möglich. Was zuerst recht einfach klingt, ist in Wahrheit ziemlich zeitaufwendig und an vielen Stellen undurchsichtig. Hinzu kommt noch die benötigte Dokumentation, mit der im Fall der Fälle nachgewiesen werden sollte, dass eine Prüfung durchgeführt wurde.
Hierfür gibt es eine wesentlich einfachere Methode.
Die bequemere Variante Sanktionslisten online zu prüfen
Für eine bequeme Online-Prüfung von Sanktionslisten empfiehlt sich die Webanwendung der Firma BEX Components AG. Über das Portal sanktionslisten-online.de lassen sich Sanktionen schnell und einfach ohne vorherige Installation durchführen.
Besondere Vorteile des Portals sind:
- Browser sind unabhängig nutzbar
- ISO 27001 zertifiziert
- Daten werden nicht weitergegeben
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