Transportunternehmen im Fokus der Ermittlungen
Außenhandel & Zoll | Dienstag, 14 Januar 2014 | 1656
Einen groß angelegten Sozialversicherungsbetrug, bei dem Beiträge in sechsstelliger Höhe hinterzogen wurden, deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Freising auf. Inzwischen verurteilte das Amtsgericht Freising die Firmeninhaberin sowie weitere Tatbeteiligte zu empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Über einen Zeitraum von gut fünf Jahren setzte die Arbeitgeberin zum einen tatsächlich abhängig Beschäftigte als sogenannte Scheinselbstständige ein, um die Sozialversicherungspflicht zu umgehen. Daneben machte sie bei mehreren Angestellten falsche Angaben hinsichtlich der tatsächlich ausbezahlten Löhne. Aufgrund dessen wurde ein zu niedriges Arbeitsentgelt für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Obendrein waren einige Kurierdienstfahrer "völlig schwarz unterwegs", das heißt, es erfolgte keinerlei Meldung zur Sozialversicherung.
Insgesamt entstand durch das Vorgehen der Frau ein Schaden von rund 113.500 Euro für die Träger der Sozialversicherung, wie etwa die Krankenkassen.
Abgesehen von diesen Vergehen leistete die Unternehmerin ferner Beihilfe zum Betrug, da drei Fahrer unrechtmäßig einen Antrag auf Existenzgründerzuschuss gestellt hatten. Diese betrieben aber faktisch keine eigene Firma, sondern gaben sich nur zum Schein als Selbstständige aus.
Schließlich beschäftigte die Arbeitgeberin noch drei ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung und stiftete weitere Personen zur Beihilfe an.
Bereits vor der Verurteilung hatte sich die Geschäftsführerin des Transportunternehmens um Schadenswiedergutmachung bemüht. Sie bezahlte die vorenthaltenen und veruntreuten Beiträge in Höhe von rund 113.500 Euro zuzüglich 45.000 Euro Säumniszuschläge nach.
Das Amtsgericht Freising verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist. Die verübten Ordnungswidrigkeiten (unter anderem Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung) belegte die Verwaltungsbehörde, hier das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Landshut, mit knapp 27.000 Euro Bußgeld.
Ebenso müssen die weiteren Beteiligten für ihre Taten einstehen, die mit empfindlichen Geldstrafen beziehungsweise in einem Betrugsfall hinsichtlich der Existenzgründungszuschüsse sogar mit einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung sanktioniert wurden.