Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 41 Gäste online - 61.026 Beiträge - 2.247.374 Seitenaufrufe in 2022


Nachrichten › Außenhandel & Zoll

Vermischung von Waren in der vorübergehenden Verwahrung lässt Einfuhrabgaben entstehen

Außenhandel & Zoll | Mittwoch, 06 Mai 2015 | 2194 | 0
hza-logoMit Urteil vom 19. Dezember 2014 (Az. 4 K 49/13) hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass das Vermischen von in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren mit gleichen, im Zollverfahren der aktiven Veredelung befindlichen Waren ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung darstellt, selbst wenn die Waren später in das Verfahren der aktiven Veredelung überführt werden.

Waren dürfen während der vorübergehenden Verwahrung nicht verändert oder vermischt werden

Die Klägerin wehrte sich in dem Verfahren gegen die nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben auf bestimmte Fettalkohole, welche sie als Inhaberin eines Tanklagers für ein drittes Unternehmen einlagerte. Als Inhaberin einer Bewilligung als zugelassener Empfänger war die Klägerin befugt, die Fettalkohole, die im externen Versandverfahren befördert wurden, in ihrer Betriebstätte zu lagern. Die Bewilligung legte fest, dass sich übernommene Waren nach Beendigung des Versandverfahrens bis zum Erhalt einer neuen zollrechtlichen Bestimmung in der vorübergehenden Verwahrung befinden und dass die Klägerin während dieser Zeit über die Waren nicht verfügen darf. Die Betriebstätte der Klägerin war jedoch auch als Veredelungsort im Rahmen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung zugelassen. Die Fettalkohole ihres Auftraggebers sollten regelmäßig nach Übernahme an der Betriebstätte der Klägerin in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt werden. Bevor jedoch die entsprechende Zollanmeldung durch die Klägerin abgegeben wurde, wurden die Fettalkohole in die Lagertanks umgepumpt, wodurch stets eine Vermischung mit Lagerbeständen stattfand. Die Lagerbestände befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Zollverfahren der aktiven Veredelung. Das Hauptzollamt sah darin eine unzulässige Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung gem. Art. 203 Abs. 1, Abs. 3 Zollkodex (ZK), da die ursprünglichen Fettalkohole mit der Vermischung verändert wurden, was eine Pflichtverletzung nach Art. 204 Abs. 1 lit. a ZK darstelle.

Die nämliche Ware muss bei Beendigung der vorübergehenden Verwahrung vorhanden sein

Den Erwägungen des Hauptzollamts schloss sich das FG weitestgehend an. Dabei bestätigte das Gericht, dass die Einfuhrabgaben gem. Art. 203 Abs. 1, Abs. 3 ZK entstanden seien. Waren in der vorübergehenden Verwahrung müssten grundsätzlich unverändert verwahrt werden. Gem. Art. 52 ZK seien lediglich Erhaltungsmaßnahmen wie Entstauben, Kühlen, Lüften, etc. zulässig. Durch die Vermischung der Fettalkohole, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befanden, mit tariflich gleichartigen Fettalkoholen, die sich im Verfahren der aktiven Veredelung befanden, habe die Klägerin in einer Weise über die Waren verfügt, dass diese nicht mehr den nämlichen Waren entsprachen. Vielmehr sei eine neue Menge Fettalkohol gebildet worden, in der die gelieferte Fettalkoholmenge als Bestandteil der neuen Menge aufging und damit die nämliche Ware – d.h. so wie sie gestellt worden war – nicht mehr vorhanden war. Das Vermischen habe damit eine Handlung dargestellt, die dazu führte, dass die Zollbehörden zeitweise am Zugang zu der unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung vorgesehener Prüfungen gehindert waren. Dass tatsächlich keine zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sei dabei unschädlich.

Die Entnahme von Proben während der vorübergehenden Verwahrung ist genehmigungspflichtig

Das Entstehen der Einfuhrabgaben machte das Gericht an einem weiteren Punkt fest: Auf Anweisung ihres Auftraggebers entnahm die Klägerin den angelieferten Fettalkoholen regelmäßig geringe Proben, die an das Werk des Auftragsgebers geschickt wurden. Darin sah das Gericht eine weitere unzulässige Entziehung von Waren (bzw. Teilmengen) aus der zollamtlichen Überwachung. Durch den Ortswechsel seien die Zollbehörden gehindert worden, zollamtliche Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Vielmehr hätte die Entnahme von Proben einer Genehmigung der Zollbehörden gem. Art. 187a Abs. 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) bedurft.

Die Möglichkeit der Durchführung zollamtlicher Überwachungsmaßnahmen muss stets objektiv gewährleistet sein

Das Gericht musste sich auch mit dem Einwand der Klägerin auseinandersetzen, der seinerzeit zuständige Zollbeamte habe der von der Klägerin wiederholt vorgenommenen Vermischungspraxis zugestimmt. Die Klägerin argumentierte, aufgrund ihres Vertrauensschutzes könne daher nicht von einer Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung ausgegangen werden. Das Gericht sah in der Billigung des Zollbeamten leidglich einen Verzicht auf die Durchführung konkreter Überwachungsmaßnahmen, welcher jedoch unbeachtlich sei. Für die Annahme eines Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung sei es nämlich unerheblich, ob im konkreten Fall eine zollamtliche Prüfung tatsächlich durchgeführt werden sollte. Die Möglichkeit der zollamtlichen Überwachung müsse in objektiver Hinsicht stets vollumfänglich gewährleistet sein.

Kein Ermessensfehlgebrauch bei der Auswahl des Zollschuldners

Schließlich billigte das Gericht die Inanspruchnahme der Klägerin als Zollschuldner der Einfuhrabgaben. Zwar könne sich das beklagte Hauptzollamt aufgrund der Haftung als Gesamtschuldner aussuchen, ob sie die Klägerin oder ihren Auftraggeber in Anspruch nimmt. Dabei müsse das Hauptzollamt jedoch ihr Auswahlermessen pflichtgemäß ausüben und ihre Auswahl begründen. Eine Begründung erübrige sich nur, wenn die Gründe für eine Inanspruchnahme klar auf der Hand liegen. Als zugelassener Empfänger habe die Klägerin eine besondere Garantenstellung innegehabt: es sei an ihr gewesen, Verstöße gegen das Verfügungsverbots der vorübergehenden Verwahrung zu unterbinden. Damit läge auf der Hand, dass sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Zollverfahrens hatte, und dass sie für Verstöße in Anspruch genommen werden muss.

Quelle: HZA Hamburger Zollakademie GmbH

Kommentare:



Benutzer Passwort
Registrieren Passswort vergessen
PREMIUM STELLENANGEBOTE
LOGISTIK Sachbearbeiter
TEXAID Gruppe Darmstadt
 
FORUM TICKER
 
Auftraggeber hat Insolvenz angemeldet
Letzter Eintrag von Agungor in Speditionsrecht - Transportrecht - Versicherung am Apr 18, 2024 um 18:25:09

Einfuhr aus Indien, präferenzbegünstig?
Letzter Eintrag von Zanna91 in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Apr 10, 2024 um 10:42:47

Customs clearance broker fee in Kolumbien
Letzter Eintrag von Logistikus in Außenhandel und Zoll allgemein am Apr 09, 2024 um 15:16:32

Seefracht - falsche Angaben im B/L
Letzter Eintrag von Badenser in Schifffahrt und Seefracht am Apr 08, 2024 um 12:39:20

Software Lösung für Lager ohne Handel
Letzter Eintrag von TheWalkerS04 in Lagerlogistik und Flurförderzeuge am Apr 04, 2024 um 16:22:43

Importverzollung verkomplizieren?
Letzter Eintrag von Ette in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Apr 04, 2024 um 15:59:28

Exportkontrolle und das BAFA - Wo findet Ihr was?
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 20, 2024 um 11:23:46

Rüstungskonzern in Deutschland
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 20, 2024 um 11:14:54

Monitoring AEO
Letzter Eintrag von Leguan in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 19, 2024 um 10:19:04

Medizin- und Hygieneprodukte importieren aus der Türkei
Letzter Eintrag von b.a.nause in Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung am Mar 19, 2024 um 09:37:55

Aktualisierung der Listen Anhang I der EU-Dual-Use-VO/ Ausfuhrliste
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 12, 2024 um 12:00:38

Erklärungen durch Liferanten
Letzter Eintrag von Zanna91 in Exportkontrolle und Exportkontrollrecht am Mar 11, 2024 um 15:11:18

Kalkulation für LLE
Letzter Eintrag von Smart-Mellon in Warenursprung und Präferenzen am Mar 08, 2024 um 10:15:30

Einfuhr aus Norwegen
Letzter Eintrag von elly24 in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 22:42:45

ABD und Ausfuhrverfahren
Letzter Eintrag von Tobyfree in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 18:58:35

11-stellige Zolltarif-Nummer für Türkei auf der Handelsrechnung ?
Letzter Eintrag von b.a.nause in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 07, 2024 um 14:57:28

Aktuelle Seefrachtraten von Hamburg nach New York
Letzter Eintrag von b.a.nause in Schifffahrt und Seefracht am Mar 05, 2024 um 14:23:02

PoUS / T2L T2LF
Letzter Eintrag von AndreasGraf in Außenhandel und Zoll allgemein am Mar 05, 2024 um 11:17:08

Export von Holzscheibe als Exponat nach Brasilien
Letzter Eintrag von Minas in Außenhandel und Zoll allgemein am Feb 29, 2024 um 11:34:58

Versandkosten auf Rechnung - welcher Incoterm?
Letzter Eintrag von Zanna91 in INCOTERMS richtig anwenden am Feb 28, 2024 um 15:08:58

Anzeige
LESER KOMMENTARE
"Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der Logistik- ..."
von Cargoblog zu Re: Schwerpunktkontrollen durch das ...

"E-LKW sind eine aufstrebende Technologie, die dazu beitragen ..."
von Cargoblog zu Re: Ein Schlüssel, attraktive Ladestandorte ...

"Es ist schwierig, eine genaue Prognose für die Entwicklung ..."
von Exportmanager zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...

"Wie seht Ihr die Entwicklung der deutschen Exporte in ..."
von Stella zu Re: Exporte in Staaten außerhalb der EU ...

"Ich sehe mehr die Hafeninfrastruktur in Gefahr, weniger die ..."
von Exportmanager zu Re: Handelsschifffahrt im Visier von Hackern


Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich