Wie Sie Maschinenteile oder eigenständige Ware richtig eintarifieren
Der EuGH hat mit Urteil vom 15. Mai 2014 (Rs. C-297/13) über die richtige Eintarifierung von Maschinenteilen in den Zolltarif entschieden. Das Finanzgericht München hatte dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 vom 23. Juli 1987, ABl. Nr. L 256) in Bezug auf die Einreihung von Maschinenteilen, die auch anhand eigenständiger Beschaffenheitsmerkmale eingereiht werden können, vorgelegt.Der EuGH entschied, dass Waren, die sowohl als Teil einer Maschine als auch als eigenständige Ware eingereiht werden können, anhand ihrer eigenen Beschaffenheitsmerkmale in die spezielleren Positionen der KN einzureihen sind.
Unterschätzen Sie nicht die Konsequenzen einer falschen Tarifierung!
Geklagt hatte ein Unternehmen, welches komplexe automatische Programmiersysteme aus den USA nach Deutschland einführte. Die Programmiersysteme bestanden aus Motoren, Power-Supplies, Laser, Generatoren, Kabel und Heat Sealer und wurden in die Position 8471 der KN eingereiht und zollfrei eingeführt. Im Zuge einer nachträglichen Prüfung setzte das Hauptzollamt München Einfuhrabgaben fest, da ihrer Ansicht nach die Einzelteile nicht in die Unterposition 8473 der KN als Teile einer Maschine, die der Position 8471 der KN unterfällt, eingereiht werden können, sondern anhand ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht werden müssen. Für die sich daraus ergebenen Tarifnummern sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Informieren Sie sich frühzeitig!
Der EuGH bestätigte nun diese Ansicht. Aus der Anmerkung 2 lit. a zu Abschnitt XVI der KN ergebe sich, dass die Einreihung in die Position 8473 nicht vorrangig ist und daher, soweit die Maschinenteile anhand ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht werden können, gem. den spezielleren Kapiteln 84 und 85 einzureihen sind. Eine Einreihung in die Position 8473 der KN sei nur möglich, wenn es keine Position gibt, die es ermöglicht, das Teil aufgrund eigener Beschaffenheitsmerkmale einzureihen. Die Position 8473 der KN ist also eine Auffangposition, die zu spezielleren Positionen subsidiär ist.
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