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Zertifizierung für ATLAS Release 8.0

Außenhandel & Zoll | Montag, 20 Oktober 2008 | 6847
20.10.2008 | Die Umstellung von ATLAS-Teilnehmern auf das neue ATLAS Release 8.0 muss bis zum Ende der weichen Migration ATLAS Release 7.2/8.0 abgeschlossen sein. Im Rahmen der Zertifizierung für ATLAS Release 8.0 muss dieser Vorgabe durch Priorisierung der Anträge auf Nachzertifizierung Rechnung getragen werden. Dies bedeutet, dass bei einem Terminstau in erster Linie Nachzertifizierungen berücksichtigt werden. Neuzertifizierungen können erst später erfolgen, voraussichtlich ab Ende des 1. Quartals 2009.

Grundlage für die Zertifizierung ist

Die zu den Dokumenten veröffentlichten Berichtigungsschreiben sind selbstverständlich zu berücksichtigen.

Der Zertifizierungsantrag für ATLAS Release 8.0 (Vordruck 0875) steht bis spätestens Mitte November im Formularcenter zur Verfügung. Dieser ist mindestens eine Woche vor dem vom Softwarehersteller vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens (Teil 1) vollständig ausgefüllt per Post an die Koordinierende Stelle ATLAS zu übersenden.

Das Formular soll IT-gestützt ausgefüllt werden, damit Missverständnisse auf Grund unleserlicher Angaben o.ä. gar nicht erst entstehen. Dabei sind die ausführlichen Ausfüllhinweise auf der letzten Seite des Zertifizierungsantrags zu beachten.

Eine Zertifizierung unterliegt folgenden Bedingungen und Abläufen:

  1. Die Zertifizierung bedingt eine tatsächlich im Rahmen des Testverfahrens eingesetzte Teilnehmerapplikation. Der reine Austausch von EDIFACT-Nachrichten kann nicht zur Erteilung eines Zertifikats führen.
  2. Alle zur Verfügung gestellten Testfälle sind im Rahmen eines Vortests (Zertifizierung Teil 1) lt. Szenario abzuarbeiten bis die Übermittlung fehlerfrei erfolgt. Der Vortest ist Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Die Testfälle sollen dem Softwarehersteller vor dem beantragten Termin zugehen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich die Softwareentwicklung nicht ausschließlich an diesen Testfällen ausrichtet.
  3. Die KoSt ATLAS geht davon aus, dass zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit dem Vortest begonnen wird. Für diesen Teil 1 erfolgt daher auch keine Terminvergabe. Er umfasst alle beantragten Verfahrensbereiche und soll selbstständig durchgeführt werden, d.h. der zeitliche Ablauf wird durch den Softwarehersteller selbst gesteuert. Die Antwortnachrichten zu Teil 1 werden auf Anforderung lt. Szenario erzeugt. Der Softwarehersteller teilt hierzu dem Team Zertifizierung die betreffenden Vorgänge (Registriernummern) mit.

    Über die Zertifizierung Teil 1 ist ein Logbuch zu führen. Das Logbuch ist unmittelbar nach Abschluss der Zertifizierung Teil 1 per Mail zur Prüfung zu übersenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung ein (einziges) vollständiges Logbuch (je Teilnehmer = Zollnummer) erzeugt, das alle Datenübertragungen beinhaltet.
  4. Nach der Prüfung des Logbuchs vereinbart das Team Zertifizierung mit dem Softwarehersteller einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung. Das Team Zertifizierung ist bestrebt, diesen Termin zeitnah zum vollständigen Abschluss des Teils 1 festzulegen. In Teil 2 der Zertifizierung werden auch bislang noch nicht übermittelte Testfälle zum Einsatz kommen, u.a. Fehlerfälle. Zum Termin für Teil 2 wird erwartet, dass Testfälle aus allen beantragten Verfahrensbereichen übermittelt werden und dabei ggf. Verfahrensübergänge bedient werden können. Die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten ist anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nachzuweisen.
  5. Die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle sind in die Anwendung einzuarbeiten und benutzergerecht auf dem Bildschirm darzustellen. Das Merkblatt für Teilnehmer verweist auf Muster für Ausdrucke (Reports). Daten der Ausdrucke dürfen ausschließlich aus den übermittelten EDIFACT-Nachrichten stammen. Es wird empfohlen, sich bei der Gestaltung von Ausdrucken an den Vorlagen auszurichten. Um eine Verwechslung mit von ATLAS-Systemen erzeugten Reports zu vermeiden, dürfen dabei die Angaben zum Vordruck in der Fußzeile (Vordrucknummer, Bezeichnung, Stand usw.) nicht von Ihnen übernommen werden.

Nach erfolgreichem Durchlaufen aller Testfälle der Zertifizierung Teil 2 und ggf. Vorlage von Installations- und Produktbeschreibungen (bzw. Dokumente für Dritte, z.B. Kunden, aus denen sich der Name, Version und der Verwendungszweck ihrer Applikation ergibt) wird die Zertifizierung der Softwarekombination (Inhouseapplikation, Konverter, DFÜ-Anwendung) im Internet veröffentlicht. Die Erteilung von förmlichen Zertifikaten ist nicht mehr vorgesehen.

Termine für die Zertifizierung unter ATLAS Release 8.0

Die Zertifizierungssysteme werden auf das neue ATLAS Release 8.0 umgestellt und sind aus diesem Grund in der Zeit vom 8. bis 16. November 2008 nicht verfügbar (Offlinezeit - Im Echtbetrieb erfolgt die Umstellung am 22. November 2008). Danach schließt sich eine Qualitätssicherungsphase (System- und Testfallprüfung) an, in der die Systeme bereits online sind.

Die Nachzertifizierung beginnt für den Einfuhr- und Versandbereich am 1. Dezember 2008. Sie soll im Hinblick auf das Ende der weichen Migration bis zum 30. Mai 2009 abgeschlossen sein. Neuzertifizierungen sind noch darüber hinaus bis voraussichtlich Ende Juli 2009 möglich.

Nach Abschluss der Zertifizierungen zu ATLAS Release 8.0 beginnt das Team Zertifizierung mit der Vorbereitung der Zertifizierung zu ATLAS Release 8.2, die voraussichtlich im 4. Quartal 2009 starten wird.

Ende der weichen Migration von ATLAS Release 7.2 auf Release 8.0

Die Kommunikation mit ATLAS-Zollstellen auf Basis von Nachrichten des Releases 7.2 wird mit Ablauf des 26. Juni 2009 abgeschaltet.

Eine Verschiebung dieses Termins ist aus technischen Gründen unmöglich, so dass über diesen Termin hinaus Nachrichten des Release 7.2 nicht mehr genutzt werden können.

Nachrichten des Release 7.2 werden nach dem 26. Juni 2009 mit einem Fehlerhinweis abgewiesen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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