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EXW / FCA-Sendungen ins Drittland. MWSt berechnen?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Törti |
Geschrieben am 28 April 2017
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Dabei seit 18 Oktober 2010 59 Beiträge
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Moin zusammen,
folgende Frage.
Mein Kunde im Drittland wird von uns immer FCA Warehouse beliefert.
Der widerum lässt seinen Drittlandskunden (bzw deren Spedi) bei uns die Ware abholen.
Wir wissen das die Ware ins Ausland geht, bekommen auch einen Ausfuhrvermerk (normalerweise)
Trotzdem sagt die Steuerabteilung das solche Sendungen mit MWSt abgerechnet werden MÜSSEN !
Ist das korrekt?
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 30 April 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
bekommen auch einen Ausfuhrvermerk
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Du meinst den "Ausgangsvermerk".
Wenn das der Fall ist, dann seid ihr steuertechnisch sauber, weswegen die Rechnung dann auch steuerfrei ausgewiesen sein muss/darf. Der Drittlandbezug ist ja durch den drittländischen Warenempfänger (welcher sicherlich auf der RG erscheint) und die notwendige Ausfuhranmeldung gegeben.
Ob die Ware nun EXW oder FCA Lager, FCA "Berlin", CPT "Timbuktu" oder auch DAP "Ouagadougou" geliefert wird, spielt, dabei keine Rolle.
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Arnd |
Geschrieben am 02 Mai 2017
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Ich wäre vorsichtig:
Es gibt bei Dreiecks- und Reihengeschäften so lustige Grundsätze wie "nur eine der Lieferungen kann steuerfrei sein" und "welche ist die bewegte Lieferung?".
Unter bestimmten Konstellationen kann Törtis Steuerabteilung durchaus richtig liegen. Da ist der pragmatische Ansatz "die Ware geht ins Ausland" nicht immer steuerlich richtig.
Das sollte ein Steuerprofi prüfen.
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HunkyDory |
Geschrieben am 02 Mai 2017
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Chev |
Geschrieben am 02 Mai 2017
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das würde ich hier (ausnahmsweise) mal nicht verkomplizieren.
Denn:
Zitieren:: |
Mein Kunde im Drittland wird von uns immer FCA Warehouse beliefert.
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und:
Zitieren:: |
Der widerum lässt seinen Drittlandskunden (bzw deren Spedi) bei uns die Ware abholen
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...bedeutet im Umkehrschluss, dass weder Auftraggeber noch Warenempfänger in der EU ansässig sind, welches dazu führt, dass die Lieferung durch den deutschen Exporteur als steuerfreie Ausfuhr gilt und nicht nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie hinsichtlich Reihen- oder Dreiecksgeschäften und "bewegten" oder "nicht bewegten" Lieferkriterien betrachtet werden muss.
Ob der Auftraggeber an seinen Warenempfänger mit oder ohne Steuer berechnen kann/soll/darf/muss, steht auf einem anderen Blatt Papier und war auch nicht Teil der oben wiederzufindenden Fragestellung.
Greetz
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