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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 ... 7, 8, 9, 10, 11, 12 Weiter
Ajungilak |
Geschrieben am 26 April 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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ideps wrote: |
...UND vom Auftraggeber des Spediteurs (also nicht vom Spediteur) unterschrieben ist! ... |
Diesen Passus konnte ich nicht finden. Wo steht das bitte, ideps?
Gruß
A.
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CARGOFORUM PARTNER
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ideps |
Geschrieben am 26 April 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Im Gesetz, § 10 UStDV:
Zitieren:: |
2. bei allen anderen Ausfuhranmeldungen:
a) mit einem Versendungsbeleg, insbesondere durch handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist, mit einem Konnossement, mit einem Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen oder deren Doppelstücke, oder |
Im BMF-Entwurf 6a.3 (6d): "Ein solcher Beleg kann z.B. ein CMR-Frachtbrief sein, der alle erforderlichen Angaben enthält..."
Zudem ist es ständige BFH-Rechtsprechung, dass ein CMR-Frachtbrief als solcher umsatzsteuerrechtlich nur mit Unterschrift des Auftraggebers des Spediteurs (und nicht nur mit Unterschrift des Spediteurs) akzeptiert wird. Ansonster wird er (bei Ausfuhrlieferungen) nur als sonstiger Beleg anerkannt, wenn er alle erforderlichen Angaben des § 10 Abs. 1 Nr. 2b) UStDV enthält.
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Ajungilak |
Geschrieben am 27 April 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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ideps wrote: |
Im Gesetz...oder...Im BMF-Entwurf |
Danke, ideps!
Gruß
Ajungilak
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Ajungilak |
Geschrieben am 04 Mai 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Auf b4bschwaben.de fand ich folgenden aktuellen Artikel:
Zitieren:: |
Vehement protestierte die IHK Schwaben gemeinsam mit anderen IHK gegen die neue Hürde im EU-Export. Jetzt zeigt die Initiative erste Wirkung. Ministerpräsident Seehofer will das Wirtschaftshemmnis beseitigen und eine Bundesratsinitiative starten. Diese soll für die Unternehmen rechtssichere Lösungen erreichen.
Zusammen mit anderen bayerischen IHKs protestierte die IHK Schwaben im Inte-resse schwäbischer Exportfirmen gegen die neue sogenannte „Gelangensbestätigung“. Aber was bedeutet diese „Gelangensbestätigung“? Damit Warenlieferungen ins EU-Ausland nicht doppelt mit Umsatzsteuer belastet werden, muss der deutsche Exporteur bestimmte Nachweise erbringen. Eine vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung erfordert nun die aktive Mithilfe des EU-Ausländers bei der Erfüllung deutscher Steuerpflichten. Er müsste den Empfang künftig jedes Mal schriftlich bestätigen. Verweigert er es, muss der deutsche Lieferant aus eigener Tasche 19 Prozent Umsatzsteuer nachzahlen. Dieser deutsche Sonderweg macht EU-Export zum finanziellen Risiko.
Unternehmer befürchten verschlechterte Kundenbeziehungen
Eine aktuelle bayernweite IHK-Umfrage unter ca. 1.500 Unternehmen zeigt: Für drei Viertel der Befragten bedeutet die Neuregelung ein höheres Geschäftsrisiko. Sie befürchten zudem eine Verschlechterung der Kundenbeziehungen. 93 Pro-zent der Befragten zweifeln sogar daran, vom EU-Vertragspartner eine solche Bestätigung überhaupt zu erhalten. 82 Prozent rechnen zudem mit mehr Personalaufwand aufgrund der neuen Bürokratiehürde. Wie von fast allen der Befragten gefordert, setzt sich auch die IHK Schwaben für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen ein, die zwar auch nicht einfach, aber erfüllbar sind.
Seehofer und Zeil schalten sich ein
Zwar will die Finanzverwaltung nun nachbessern, sträubt sich aber noch gegen eine Gesetzesänderung. „Diese ist aber wichtig, sonst gibt es keine Rechtssicher-heit für unsere Firmen“, warnt Kurt Geyer, Steuerexperte der IHK Schwaben. „Aufgrund unseres Einsatzes für praxisgerechte Vorgaben haben wir erreicht, dass Ministerpräsident Seehofer und Wirtschaftsminister Zeil eine bayerische Bundesratsinitiative einleiten wollen. Diese soll rechtlich verlässliche Lösungen für die Exportwirtschaft erreichen.“ Auch auf Bundesebene hat sich DIHK-Präsident Driftmann bei Finanzminister Schäuble für entsprechende Änderungen eingesetzt, damit neben der Gelangensbestätigung künftig auch die bisherigen Nachweise akzeptiert werden. Die IHK Schwaben wird das Thema weiterhin aktiv und kritisch begleiten, um praxistaugliche Rahmenbedingungen für die schwäbische Wirtschaft zu schaffen. |
der link
Na, wenn das nichts wird, bei so viel bajuwarischer power!
Gruß
A.
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Tetris |
Geschrieben am 21 Mai 2012
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Dabei seit 30 Juni 2009 29 Beiträge
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Hallo zusammen,
nach meinem Kenntnisstand ist sechs Wochen vor Ende der Übergangsfrist noch keine endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden.
Da noch viele Details unklar sind, ist es nach meinem Verständnis unmöglich die betrieblichen Abläufe auf den "letzten Drücker" anzupassen und gehe daher von einer Verlängerung der Frist aus.
Wie ist die Meinung hier im Forum?
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beppo |
Geschrieben am 21 Mai 2012
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Dabei seit 14 Dezember 2011 7 Beiträge
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Hallo Tetris,
eine Verlängerung der Übergangsfrist scheint mir sehr wahrscheinlich ... aber nach den Erfahrungen vom November, damals mit geplanter Umsetzung Anfang 2012, so würde mich auch ein festhalten am 01.07. nicht wundern.
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Arnd |
Geschrieben am 22 Mai 2012
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Beim Bund-Länder-Treffen letzte Woche wurde dem Vernehmen nach entschieden, die Nichtbeanstandung noch mal bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
Offizielle Verlautbarung wird sicher in den nächsten Tagen folgen.
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AndiP |
Geschrieben am 23 Mai 2012
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Dabei seit 30 Oktober 2010 9 Beiträge
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Unser Steuerberater sagt: Rechnung, Bestätigung der UstID, Versandquittung und Zustellbestätigung zusammen abheften. Das sollte ausreichen. Wobei ich dem Herrn nicht wirklich vertraue, da er von einer Gesetzänderung bis zu unserem Anruf letzte Woche, nichts wusste....
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MagNet-99 |
Geschrieben am 23 Mai 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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...lass es Dir schriftlich geben ;-)
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ideps |
Geschrieben am 25 Mai 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Mai 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo ideps,
danke für die Info.
Also nach wie vor ein schwebendes Verfahren....
Gruss
MagNet-99
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export_import |
Geschrieben am 04 Juni 2012
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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Hallo,
ich wurde auf ein Schreiben vom BMF hingewiesen, hier der Link:
www.awa-seminare.com/f...6_2012.pdf
Was bedeutet dies nun? Dass bis auf Weiteres die Frist verlängert wurde, bis eben eine erneute Änderung in Kraft tritt? Es wurde kein Datum genannt, oder?
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Ajungilak |
Geschrieben am 04 Juni 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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export_import wrote: |
...Was bedeutet dies nun? Dass bis auf Weiteres die Frist verlängert wurde, bis eben eine erneute Änderung in Kraft tritt? Es wurde kein Datum genannt, oder? |
Meines Erachtens nach gibt es jetzt keine diesbezügliche Fristsetzung mehr. Die zuvor praktizierte Nachweisregelung wird bis auf Weiteres nicht beanstandet. Wir können uns diesbezüglich also ganz entspannt zurücklehnen und auf "ministeriale" Neuigkeiten warten.
Gruß
Ajungilak
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Dieter2 |
Geschrieben am 04 Juni 2012
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Gewissermaßen ist schon ein Datum genannt, das aber noch nicht feststeht.
Die neue Nachweisführung ist so lange ausgesetzt, bis eine neue Änderungsverordnung zu § 17a UStDV in Kraft tritt.
Gruß
Dieter
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export_import |
Geschrieben am 04 Juni 2012
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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OK, danke für Eure ANtworten! :)
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