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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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Ajungilak Geschrieben am 26 April 2012



Dabei seit
20 Januar 2012
66 Beiträge
ideps wrote:
...UND vom Auftraggeber des Spediteurs (also nicht vom Spediteur) unterschrieben ist! ...

Diesen Passus konnte ich nicht finden. Wo steht das bitte, ideps?

Gruß
A.

CARGOFORUM PARTNER

ideps Geschrieben am 26 April 2012



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Im Gesetz, § 10 UStDV:
Zitieren::
2. bei allen anderen Ausfuhranmeldungen:
a) mit einem Versendungsbeleg, insbesondere durch handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist, mit einem Konnossement, mit einem Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen oder deren Doppelstücke, oder

Im BMF-Entwurf 6a.3 (6d): "Ein solcher Beleg kann z.B. ein CMR-Frachtbrief sein, der alle erforderlichen Angaben enthält..."
Zudem ist es ständige BFH-Rechtsprechung, dass ein CMR-Frachtbrief als solcher umsatzsteuerrechtlich nur mit Unterschrift des Auftraggebers des Spediteurs (und nicht nur mit Unterschrift des Spediteurs) akzeptiert wird. Ansonster wird er (bei Ausfuhrlieferungen) nur als sonstiger Beleg anerkannt, wenn er alle erforderlichen Angaben des § 10 Abs. 1 Nr. 2b) UStDV enthält.

Ajungilak Geschrieben am 27 April 2012



Dabei seit
20 Januar 2012
66 Beiträge
ideps wrote:
Im Gesetz...oder...Im BMF-Entwurf

Danke, ideps!

Gruß
Ajungilak

Ajungilak Geschrieben am 04 Mai 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
Auf b4bschwaben.de fand ich folgenden aktuellen Artikel:

Zitieren::
Vehement protestierte die IHK Schwaben gemeinsam mit anderen IHK gegen die neue Hürde im EU-Export. Jetzt zeigt die Initiative erste Wirkung. Ministerpräsident Seehofer will das Wirtschaftshemmnis beseitigen und eine Bundesratsinitiative starten. Diese soll für die Unternehmen rechtssichere Lösungen erreichen.

Zusammen mit anderen bayerischen IHKs protestierte die IHK Schwaben im Inte-resse schwäbischer Exportfirmen gegen die neue sogenannte „Gelangensbestätigung“. Aber was bedeutet diese „Gelangensbestätigung“? Damit Warenlieferungen ins EU-Ausland nicht doppelt mit Umsatzsteuer belastet werden, muss der deutsche Exporteur bestimmte Nachweise erbringen. Eine vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung erfordert nun die aktive Mithilfe des EU-Ausländers bei der Erfüllung deutscher Steuerpflichten. Er müsste den Empfang künftig jedes Mal schriftlich bestätigen. Verweigert er es, muss der deutsche Lieferant aus eigener Tasche 19 Prozent Umsatzsteuer nachzahlen. Dieser deutsche Sonderweg macht EU-Export zum finanziellen Risiko.

Unternehmer befürchten verschlechterte Kundenbeziehungen

Eine aktuelle bayernweite IHK-Umfrage unter ca. 1.500 Unternehmen zeigt: Für drei Viertel der Befragten bedeutet die Neuregelung ein höheres Geschäftsrisiko. Sie befürchten zudem eine Verschlechterung der Kundenbeziehungen. 93 Pro-zent der Befragten zweifeln sogar daran, vom EU-Vertragspartner eine solche Bestätigung überhaupt zu erhalten. 82 Prozent rechnen zudem mit mehr Personalaufwand aufgrund der neuen Bürokratiehürde. Wie von fast allen der Befragten gefordert, setzt sich auch die IHK Schwaben für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen ein, die zwar auch nicht einfach, aber erfüllbar sind.

Seehofer und Zeil schalten sich ein

Zwar will die Finanzverwaltung nun nachbessern, sträubt sich aber noch gegen eine Gesetzesänderung. „Diese ist aber wichtig, sonst gibt es keine Rechtssicher-heit für unsere Firmen“, warnt Kurt Geyer, Steuerexperte der IHK Schwaben. „Aufgrund unseres Einsatzes für praxisgerechte Vorgaben haben wir erreicht, dass Ministerpräsident Seehofer und Wirtschaftsminister Zeil eine bayerische Bundesratsinitiative einleiten wollen. Diese soll rechtlich verlässliche Lösungen für die Exportwirtschaft erreichen.“ Auch auf Bundesebene hat sich DIHK-Präsident Driftmann bei Finanzminister Schäuble für entsprechende Änderungen eingesetzt, damit neben der Gelangensbestätigung künftig auch die bisherigen Nachweise akzeptiert werden. Die IHK Schwaben wird das Thema weiterhin aktiv und kritisch begleiten, um praxistaugliche Rahmenbedingungen für die schwäbische Wirtschaft zu schaffen.

der link

Na, wenn das nichts wird, bei so viel bajuwarischer power!

Gruß
A.

Tetris Geschrieben am 21 Mai 2012



Dabei seit
30 Juni 2009
29 Beiträge
Hallo zusammen,

nach meinem Kenntnisstand ist sechs Wochen vor Ende der Übergangsfrist noch keine endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden.

Da noch viele Details unklar sind, ist es nach meinem Verständnis unmöglich die betrieblichen Abläufe auf den "letzten Drücker" anzupassen und gehe daher von einer Verlängerung der Frist aus.

Wie ist die Meinung hier im Forum?

beppo Geschrieben am 21 Mai 2012



Dabei seit
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7 Beiträge
Hallo Tetris,
eine Verlängerung der Übergangsfrist scheint mir sehr wahrscheinlich ... aber nach den Erfahrungen vom November, damals mit geplanter Umsetzung Anfang 2012, so würde mich auch ein festhalten am 01.07. nicht wundern.

Arnd Geschrieben am 22 Mai 2012



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22 Juni 2011
175 Beiträge
Beim Bund-Länder-Treffen letzte Woche wurde dem Vernehmen nach entschieden, die Nichtbeanstandung noch mal bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
Offizielle Verlautbarung wird sicher in den nächsten Tagen folgen.

AndiP Geschrieben am 23 Mai 2012



Dabei seit
30 Oktober 2010
9 Beiträge
Unser Steuerberater sagt: Rechnung, Bestätigung der UstID, Versandquittung und Zustellbestätigung zusammen abheften. Das sollte ausreichen. Wobei ich dem Herrn nicht wirklich vertraue, da er von einer Gesetzänderung bis zu unserem Anruf letzte Woche, nichts wusste....

MagNet-99 Geschrieben am 23 Mai 2012



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
...lass es Dir schriftlich geben ;-)

ideps Geschrieben am 25 Mai 2012



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247 Beiträge
Der DSLV meldet Neues: www.spediteure.de/de/s.../index.xml

MagNet-99 Geschrieben am 25 Mai 2012



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo ideps,

danke für die Info.

Also nach wie vor ein schwebendes Verfahren....

Gruss
MagNet-99

export_import Geschrieben am 04 Juni 2012



Dabei seit
07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo,
ich wurde auf ein Schreiben vom BMF hingewiesen, hier der Link:

www.awa-seminare.com/f...6_2012.pdf

Was bedeutet dies nun? Dass bis auf Weiteres die Frist verlängert wurde, bis eben eine erneute Änderung in Kraft tritt? Es wurde kein Datum genannt, oder?

Ajungilak Geschrieben am 04 Juni 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
export_import wrote:
...Was bedeutet dies nun? Dass bis auf Weiteres die Frist verlängert wurde, bis eben eine erneute Änderung in Kraft tritt? Es wurde kein Datum genannt, oder?

Meines Erachtens nach gibt es jetzt keine diesbezügliche Fristsetzung mehr. Die zuvor praktizierte Nachweisregelung wird bis auf Weiteres nicht beanstandet. Wir können uns diesbezüglich also ganz entspannt zurücklehnen und auf "ministeriale" Neuigkeiten warten.

Gruß
Ajungilak

Dieter2 Geschrieben am 04 Juni 2012



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Gewissermaßen ist schon ein Datum genannt, das aber noch nicht feststeht.

Die neue Nachweisführung ist so lange ausgesetzt, bis eine neue Änderungsverordnung zu § 17a UStDV in Kraft tritt.

Gruß
Dieter

export_import Geschrieben am 04 Juni 2012



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86 Beiträge
OK, danke für Eure ANtworten! :)

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