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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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Ajungilak Geschrieben am 01 Februar 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
Trollinger wrote:
Hallo Ajungilak,

auf folgendem Link sind die Mustervorschläge in DE, EN und FR drin...

www.bundesfinanzminist...onFile.pdf

Hatte ich glatt übersehen. Danke f.d. Hinweis, Trollinger!

VG
Ajungilak

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Ajungilak Geschrieben am 01 Februar 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
ACO1 wrote:
Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal von euch gewusst, wer sich mit der Umsetzung des Themas schon beschäftigt und wie ihr gedenkt das zu lösen, bzw. wer noch abwartet in der Hoffnung das sich alles in Luft auflöst.

Wir liefern gott sei Dank 98% unserer Innergemeinschaftlichen Lieferungen im Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen und werden deshalb unsere Empfangsquittung um den Satz "Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einner innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (Gelangensbestätigung)" ergänzen.

Alle anderen erforderlichen Angaben befinden sich heute bereits auf der Empfangsquittung.

Die Problematik ob derjenige in der Warenannahme, der die Empfangsquittung/Gelangensbestätigung unterschreibt überhaupt dazu berechtigt ist, ist uns wohl bewusst, aber unser Geschäftsführer hat beschlossen das wir diesen bürokratischen Wahnsinn nicht noch weiter nachverfolgen und er sich über diesen Schwachsinn lieber vor Gericht streitet, sollte die Berechtigung bei einer Prüfung angezweifelt werden.

Das dies nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist mir auch klar, aber vielleicht hat jemand ja noch eine praktikablere Lösung parat.

MdgV ACO1

Hallo ACO1,

ich habe schon unsere Informatik darauf angesprochen und um Vorbereitung dahingehend gebeten, dass - im Falle des Inkrafttretens - durch unser Warenwirtschaftssystems bei innergemeinschaftlichen Versendungen dann zukünftig neben der Rechnungskopie für die Intrastatmeldung auch ein Formular "Gelangensbestätigung" mit ausgedruckt wird. Ich vermute, dieses wir das kleinste Problem.

Mehr Sorgen macht mir der Aspekt der Überwachung der ordnungsgemässen Retournierung der unterzeichneten Bestätigungen. Wir haben " 'nen Haufen" an innergemeinschaftlichen Versendungen tagtäglich per Tankzug und per Bahn.
Mitgabe der Gelangenbestätigung beim Tankzugverladungen geht bei uns organisatorisch nicht, bei Schienentransporten sowieso nicht (ist ja innergemeinschaftlich heutzutage sowieso mittels EDI, also elektronisch, sprich papierlos).

Wird das ein gesende und angemahne zukünftig, um sämtliche Bestätigungen zu erhalten!!

Gruß
Ajungilak

Ajungilak Geschrieben am 03 Februar 2012



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66 Beiträge
Guten Morgen!

In der heutigen Ausgabe berichtet die "Wormser Zeitung" über dieses Thema wie folgt:

Zitieren::

Exporteure befürchten Nachteile
03.02.2012 - RHEINHESSEN

(red). Mit Wettbewerbsnachteilen rechnen die rheinland-pfälzischen Exportunternehmen seit Einführung der so genannten Gelangensbestätigung zu Jahresbeginn. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen appelliert an den Finanzminister des Landes, Dr. Carsten Kühl, sich auf Bundesebene für praxisnahe und rechtssichere Regelungen einzusetzen.

Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Für Warenlieferungen ins EU-Ausland wurden alle bislang geltenden Nachweismöglichkeiten durch das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Ländern per Rechtsverordnung abgeschafft und durch einen neuen Beleg ersetzt, die so genannte Gelangensbestätigung. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Warenempfängers, dass er die Ware an einem bestimmten Tag und Ort erhalten hat.

Die deutschen Exporteure befürchten Schwierigkeiten im EU-Binnenhandel. Denn die Gelangensbestätigung ist im Ausland unbekannt. Deutsche Unternehmen erleben bereits, dass der ausländische Abnehmer sie aus Unkenntnis nicht unterschreibt.

Die url: www.wormser-zeitung.de...628563.htm

Ist ja soweit nichts Neues, poste ich also mehr der Vollständigkeit halber.

Gruß
Ajungilak

Ajungilak Geschrieben am 06 Februar 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
Guten Morgen!

So eindeutig bereichtete die FTD ja in ihrer Samstagsausgabe von unserem Thema

Zitieren::

Steuern:
Schäuble kostet Wirtschaft Milliarden
Mit neuen Vorschriften zur Umsatzsteuer bringt der Finanzminister die Unternehmen gegen sich auf. Selbst Politiker aus der Regierungskoalition sprechen von einem "Verwaltungsmonster". von Jens Tartler Berlin
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat eine neue Umsatzsteuerbürokratie geschaffen, die für die deutsche Wirtschaft nach eigener Aussage zu Mehrkosten in Milliardenhöhe führen wird. Eigentlich müssen Unternehmen seit Jahresbeginn für jede Lieferung ins EU-Ausland eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die Ware beim Kunden angekommen ist.
Wegen der Proteste der Wirtschaft hat das Finanzministerium die Übergangsfrist von drei auf sechs Monate bis 30. Juni verlängert. Jede dieser sogenannten Gelangensbestätigungen verursacht bei den Unternehmen Kosten von 5 bis 20 Euro. Nach Auskunft von Andreas Roth, Steuerchef beim Landmaschinenhersteller John Deere, versenden deutsche Unternehmen pro Jahr rund 500 Millionen Lieferungen in EU-Länder. Damit kämen bis zu 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Kosten zusammen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
Die Gelangensbestätigung ist ein Beispiel für misslungenen Abbau von Bürokratie. Eigentlich hatte die schwarz-gelbe Koalition Erleichterungen von überflüssigen Vorschriften versprochen. Das Finanzministerium argumentiert, dass durch das einheitliche Formular die Abwicklung von Exporten einfacher und sicherer werde. Auch der grassierende Mehrwertsteuerbetrug werde bekämpft. Die Wirtschaftsverbände und einzelne Unternehmen sehen das völlig anders. Sie erwarten, dass die Firmen sogar zusätzliches Personal einstellen müssen. Zudem könne die Gelangensbestätigung von Betrügern leicht gefälscht werden.
Mittlerweile bekommt Schäuble nicht nur Gegenwind aus der Wirtschaft, sondern auch aus seiner eigenen Koalition. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach, Vorsitzender der Mittelstandsunion, schrieb an Schäuble: "Ich bin der Auffassung, dass hier ein Verwaltungsmonster geschaffen wird, das von den Unternehmen nicht mehr zu stemmen ist." Auch Bernhard Heitzer, Staatssekretär von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), hat sich in einem Schreiben an seinen Amtskollegen im Finanzministerium, Hans-Bernhard Beus, gegen die Neuregelung ausgesprochen. Bisher gibt es aber keinerlei Signale für ein Einlenken.
Bislang genügte es bei Lieferungen innerhalb der EU, wenn ein deutsches Unternehmen dem Finanzamt die sogenannte "weiße Bescheinigung" des Spediteurs vorlegte, dass die Ware Deutschland verlassen hat. Damit hatte die Firma das Recht, das Produkt zu exportieren, ohne dem Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Stattdessen wurde die Mehrwertsteuer im Land des Kunden draufgeschlagen.
Jetzt aber soll die Spediteursbescheinigung nicht mehr gelten. Stattdessen soll das Unternehmen eine Bescheinigung des Endkunden beibringen, dass dieser die Ware erhalten hat. Das könnte in der Praxis zu Problemen führen. Die Wirtschaftsverbände weisen in ihrer Stellungnahme an das Finanzministerium darauf hin, dass beispielsweise der Buchhalter eines polnischen Unternehmens befürchten werde, rechtliche Verpflichtungen einzugehen oder auf Ansprüche zu verzichten, wenn er eine Gelangensbestätigung sehe, die zudem in Englisch oder Französisch ausgestellt sei.
Steuerexperte Roth von John Deere sagte: "Nach Frankreich schicken wir oft Sammellieferungen an einen Zwischenhändler, der wiederum 50 einzelne Händler beliefert." Es sei schwer möglich, im ganzen Land die Bescheinigungen einzutreiben. Wenn aber die Gelangensbestätigung fehlt, muss der deutsche Lieferant 19 Prozent Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Thomas Honzen, Leiter Rechnungswesen beim Pumpenhersteller KSB, sagte: "Diesen deutschen Alleingang versteht niemand."

So rechnen die Firmen
DIHK Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kalkuliert mit Kosten für die sogenannte Gelangensbestätigung von mindestens 5 Euro.
John Deere Der Landmaschinenhersteller verschickt aus Deutschland jedes Jahr 600.000 Sendungen. Würde jede Bestätigung nur fünf Minuten dauern, würden Mehrkosten von 1,6 Mio. Euro pro Jahr anfallen.
BASF Der weltgrößte Chemiekonzern verschickt jedes Jahr 500.000 Lieferungen ins EU-Ausland und rechnet mit Kosten von 10 bis 20 Euro je Beleg.
Siemens Der Elektroriese kalkuliert mit 5 bis 10 Euro für die Bestätigung.

die url: www.ftd.de/politik/deu...3787.html.

Diesen Aspekt der Verlängerung der Übergangsfrist habe ich allerdings auf der BMF-hp (noch) nicht gefunden.

Gruß
Ajungilak

ideps Geschrieben am 06 Februar 2012



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Ajungilak wrote:


Diesen Aspekt der Verlängerung der Übergangsfrist habe ich allerdings auf der BMF-hp (noch) nicht gefunden.

Gruß
Ajungilak

Das offizielle BMF-Schreiben ist heute an die Verbände gegangen, müsste in Kürze auf der BMF-Seite stehen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis 30. Juni gilt nur für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Gruß Ideps

Trollinger Geschrieben am 06 Februar 2012



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63 Beiträge
Hallo,

d.h. die Übergangsfrist ist verlängert worden, die Thematik ist jedoch unverändert?

ideps Geschrieben am 06 Februar 2012



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Trollinger wrote:
Hallo,

d.h. die Übergangsfrist ist verlängert worden, die Thematik ist jedoch unverändert?

Ja!

Auszug:
Zitieren::
Für bis zum 30. Juni 2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Dadurch wird die mit BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2011 - IV D 3 - S 7141/11/10003 (2011/0995084) -, BStBl I S. 1287, für innergemeinschaftliche Lieferungen getroffene Nicht-beanstandungsregelung um drei Monate verlängert.

Mehr steht nicht drin...

Ajungilak Geschrieben am 06 Februar 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
ideps wrote:
Ajungilak wrote:


Diesen Aspekt der Verlängerung der Übergangsfrist habe ich allerdings auf der BMF-hp (noch) nicht gefunden.

Gruß
Ajungilak

Das offizielle BMF-Schreiben ist heute an die Verbände gegangen, müsste in Kürze auf der BMF-Seite stehen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis 30. Juni gilt nur für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Gruß Ideps

Okay, danke f.d. Info, ideps.

Gruß
A.

Trollinger Geschrieben am 07 Februar 2012



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Here it is !

Trollinger Geschrieben am 07 Februar 2012



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Anhang habe ich nur als PDF, sorry. Wer's haben will bitte PN

Ajungilak Geschrieben am 07 Februar 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
Trollinger wrote:
Anhang habe ich nur als PDF, sorry. Wer's haben will bitte PN

Hi Trollinger,

meinst Du evtl. dieses www.haufe.de/Auftritte...tigung.pdf

?
Gruß
Ajungilak

Trollinger Geschrieben am 07 Februar 2012



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63 Beiträge
Ja, genau dieses Dokument meine ich! Danke für das Einstellen des Links!

amothie Geschrieben am 16 Februar 2012



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23 August 2007
164 Beiträge
Na ja,

wenigstens bei den Ausfuhren hat man inzwischen etwas Vernunft angenommen und eingesehen, dass die IT-systeme der Zollverwaltung nicht
immer und im kompletten Umfang funktionieren:
Nachweise bei Ausfuhren

Vielleicht kehrt dann bei den Verwaltungsbeamten bis Ende Juni auch noch im innergemeinschaftlichen Handel die Erleuchtung ein, dass es so nicht geht...

VG,
amothie

Esmit Geschrieben am 20 Februar 2012



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20 August 2009
159 Beiträge
Hallo Allerseits.

Weis jemand ob es möglich sein wird/werden soll mehrere Lieferungen (monatlich, per Quartal) in einer Gelangensbescheinigung zu erfassen?

Grüsse
Esmit

export_import Geschrieben am 22 Februar 2012



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07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo,
nach vorherrschender Meinung unserer Spediteure und ebenso Experten aus dem Steuerbereich wird das Thema einschlafen. Es wird mit einer weiteren Verlängerung der Aussetzung nach dem 30.06.12 gerechnet, dann evtl. mit weiteren bis das Gesetz letztlich in der Schublade landet...

Wir beschäftigen uns aktuell nicht damit.

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