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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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waldorf Geschrieben am 22 Februar 2012



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Hallo export_import,

beschäftigen muss man sich schon mit dem Thema - nämlich die aktuelle Entwicklung verfolgen. Nur momentan aktiv etwas im Unternehmen auf Basis der existierenden Regeln zu tun, wäre sicherlich falsch.

In der Schublade landen wird der jetzt existierende "untaugliche Gesetzesversuch" (anders kann man das wohl nicht nennen) aber nicht vollständig. Es besteht aber offenbar Hoffnung auf eine praxisnahe Auslegung oder -falls das nicht möglich ist- auf eine erneute Änderung.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob die Verantwortlichen für dieses Regelungschaos irgendwie zur Verantwortung gezogen werden können ?
Schließlich wurde die Zustimmung der Legislative trotz rechtzeitiger Hinweise der Spitzenverbände mit einer realitätsfremden Begründung erlangt und die jetzt entstandene Situation kostet Verwaltung und Wirtschaft viel Geld (und Nerven).

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export_import Geschrieben am 22 Februar 2012



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Hallo waldorf,
so meinte ich das auch. Wir verfolgen die Entwicklung, jedoch setzen wir im Unternehmen nichts in die Praxis um.

Zu deinem letzten Punkt: Wahrscheinlich ist die Antwort "Nein"...

Ajungilak Geschrieben am 23 Februar 2012



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66 Beiträge
Hallo,

auch wir verhalten uns diesbezüglich (Programmierung des Formulars "Gelangensbestätigung" in unserem Warenwirtschaftssystem) noch abwartend.

Ich persönlich bin mir jedoch sicher, dass dieses kommen wird: der Fiskus erhofft sich "fette" Steuermehreinnahmen !

Gruß
Ajungilak

Dieter2 Geschrieben am 23 Februar 2012



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625 Beiträge
Der Verordnungsgeber wird es sich nach meiner Erwartung nicht leisten, darauf zu setzen, mit der Forderung nach einer praxisfremden Dokumentation Steuermehreinnahmen zu erzielen.
Eine Rücknahme der Gelangensbestätigung ist wohl nicht zu erwarten aber ich gehe davon aus, dass durch Auslegungsrichtlinien oder Modifizierungen eine (halbwegs) umsetzbare Lösung zustande kommt.

Deshalb nehmen auch wir im Unternehmen eine abwartende Haltung ein.

Gruß
Dieter

ideps Geschrieben am 07 März 2012



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247 Beiträge
Das BMF-Schreiben kommt wohl frühestens Ende März...
Und die Spediteure wehren sich: www.spediteure.de/de/s.../index.xml

waldorf Geschrieben am 08 März 2012



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Obwohl selber Verlader stimme ich der Speditionsmeinung zu. Statt Druck auf die Spediteure zu machen, sollte man lieber Widerstand gegen diesen untauglichen Gesetzesversuch leisten. Wir dürfen bei Regelungen dieser Art nicht kritiklos und blind mitmachen.
Ich stimme auch Dieter2 zu. Ich traue dem BMF nicht zu, diese Regelung getroffen zu haben, um Steuermehreinnahmen zu erzielen, um die dt. Exportwirtschaft zu ruinieren. Diese UStDV ist einfach dumm und bedarf dringend der Verbesserung (und Konsequenzen für die "macher" dieses Machwerks).

betterorange Geschrieben am 08 März 2012



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Entweder wir haben einen liberalen Markt mit allen Risiken und Nebenwirkungen aber auch Umsätzen oder wir schaffen einfach die offenen Grenzen/Schengen/steuerfreien Lieferungen innerhalb der EU wieder komplett ab.

Als nächstes sollen sich die deutschen TU/Spediture/Logistiker zu VEB Deutrans vereinigen?

Nö, das sehe ich als einen massiven Eingriff in unsere Selbstständigkeit an.

Sollen doch die Empfänger sich in das Atlas System einklinken und selbst alles hin und her melden.

Betrüger wird es immer geben. Manchmal auch auf ganz brisantenen Ebenen.

LG BO

ideps Geschrieben am 08 März 2012



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Zitieren::
Eine Rücknahme der Gelangensbestätigung ist wohl nicht zu erwarten aber ich gehe davon aus, dass durch Auslegungsrichtlinien oder Modifizierungen eine (halbwegs) umsetzbare Lösung zustande kommt.

Dachte ich auch bis vor kurzem und das BMF war ja auch auf "Schmusekurs" nach dem Verbändegespräch.
Fakt ist aber, dass "Auslegungsrichtlinien", also BMF-Schreiben, sich an das Gesetz halten müssen, und in dem steht, dass einziger Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen die Gelangensbestätigung ist, und zwar unterschrieben vom Abnehmer. Schon im Entwurf des BMF-Schreibens steht, dass bei elektronischer Übermittlung der Gelangensbestätigung keine Unterschrift erforderlich ist. Es sollen im finalen Schreiben auch Alternativnachweise zugelassen werden. Das verstößt alles gegen die UStDV. Eine Modifizierung ist rechtlich nicht zulässig. Deshalb zögert das BMF das Schreiben auch raus. Es kann keine halbwegs umsetzbare Lösung herauskommen.

waldorf wrote:
Ich traue dem BMF nicht zu, diese Regelung getroffen zu haben, um Steuermehreinnahmen zu erzielen, um die dt. stExportwirtschaft zu ruinieren. Diese UStDV ist einfach dumm und bedarf dringend der Verbesserung (und Konsequenzen für die "macher" dieses Machwerks).

Sehe ich genauso. Die glauben heute noch, eine Vereinfachung geschaffen zu haben, die der Wirtschaft Ersparnisse und Vereinfachungen bringt, so viel Ignoranz, Arroganz und Praxisunkenntnis macht mich sprachlos. Leider betrifft das die komplette Abteilung IV des BMF, und zwar seit Jahren...
Zitieren::
Sollen doch die Empfänger sich in das Atlas System einklinken und selbst alles hin und her melden.

Atlas hat damit nichts zu tun, es geht ausschließlich um innergemeinschaftliche Lieferungen, wird leider zur Zeit ziemlich durcheinander gebracht

Tobbie Geschrieben am 14 März 2012



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151 Beiträge
Falls jemand geplant hat Seminare zu den neuen Nachweispflichten zu besuchen, hier die Gründe warum man besser noch abwarten sollte:
www.hza-seminare.de/ne...verfrueht/

Kapsi Geschrieben am 16 März 2012



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10 Beiträge
[quote="ideps"]
Zitieren::

Dachte ich auch bis vor kurzem und das BMF war ja auch auf "Schmusekurs" nach dem Verbändegespräch.
Fakt ist aber, dass "Auslegungsrichtlinien", also BMF-Schreiben, sich an das Gesetz halten müssen, und in dem steht, dass einziger Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen die Gelangensbestätigung ist, und zwar unterschrieben vom Abnehmer....

Hallo Ideps, die "Gelangensbestätigung" ist aber in dem Gesetz, an das sich alle halten müssen nicht vorgesehen!

Oder habe ich das überlesen?

M. E. prescht hier das BMF wieder vor bzw. über das Ziel hinaus, oder wie seht ihr das...

VG
Kapsi

Ajungilak Geschrieben am 16 März 2012



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20 Januar 2012
66 Beiträge
Kapsi wrote:
...die "Gelangensbestätigung" ist aber in dem Gesetz, an das sich alle halten müssen nicht vorgesehen!

Oder habe ich das überlesen?

M. E. prescht hier das BMF wieder vor bzw. über das Ziel hinaus, oder wie seht ihr das...

VG
Kapsi

Hallo Kapsi,

doch, steht so in § 17a der USt-DVO (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).

Gruß
Ajungilak

Kapsi Geschrieben am 16 März 2012



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20 Januar 2012
10 Beiträge
Ja, schon klar, dass es in der USt-DVO steht, aber nicht in der aus Brüssel kommenden Richtlinie (sonst würde z. B. mein französicher Geschäftspartner wissen, was er mit der GB auszufüllen bzw. zu bestätigen hat, und der kennt keine GB in seinem USt-Recht!!)

VG
Kapsi

Dieter2 Geschrieben am 16 März 2012



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625 Beiträge
Hallo Kapsi,

eine EU-Richtlinie ist (im Gegensatz zu einer EU-Verordnung) in einem EU-Land erst in nationales Recht umzusetzen - und kann somit in jedem der 27 Mitgliedstaaten andere Blüten treiben.

Gruß
Dieter

Kapsi Geschrieben am 20 März 2012



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10 Beiträge
Hallo Dieter...
ja, mein reden :-)

VG
Kapsi

Ajungilak Geschrieben am 22 März 2012



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66 Beiträge
Hallo!

Zum Glück lassen auch die Verbandsvertretungen hierzu nicht locker:

Zitieren::
21.03.2012 14:44
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)Aufruf an die hessische Landesregierung: Weg mit der 'Gelangensbestätigung'! / Fasbender: Bürokratische Empfangsbestätigung für Einzelsendungen in EU abschaffen / Unnötige Kosten von mehr als 100 Millionen Euro in Hessen(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ruft das Land Hessen auf, sich in den noch bis morgen dauernden Bund-Länder-Gesprächen energisch für eine Abschaffung des "Bürokratiemonsters Gelangensbestätigung" einzusetzen. Laut neuem Umsatzsteuerrecht werden Exportfirmen bei Lieferungen innerhalb der EU künftig nur noch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie eine vom Kunden unterschriebene Empfangsbescheinigung - die sog. ´Gelangensbestätigung` vorweisen. Bis Donnerstag tagen die Umsatzsteuerreferenten von Bund und Ländern.

"Diese neue Vorschrift ist in der Praxis nicht umsetzbar! Kein anderes Bürokratiethema hat in den letzten Wochen und Monaten quer durch alle Exportbranchen größeren Unmut in den hessischen Unternehmen hervorgerufen", sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender und erläuterte: "Bei mehr als 500 Mio. Einzelsendungen ins EU-Ausland pro Jahr und einem Mehraufwand von 5 bis 10 Euro pro Sendung entstehen den deutschen Unternehmen Bürokratiekosten von 2,5 bis 5 Mrd. Euro im Jahr. Für die exportstarken hessischen Betriebe befürchte ich Mehrkosten von mehr als hundert Millionen Euro im Jahr." Die von der Politik zu Recht genannten Ziele einer verbesserten Kontrollmöglichkeit der Finanzverwaltung und eine erleichterte Nachweisführung der liefernden Unternehmen würden so nicht erreicht.

Der Vorsitzende des Landesverbands Mitte des Verbands Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Stefan Munsch, sagte: "Das Unverständnis über Sinn und Zweck dieser Maßnahme mischt sich mit Ohnmacht wegen der Unmöglichkeit, diese Regelungen in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Das Ganze schlägt um in Wut, wenn uns, den Unternehmen, dann auch noch vorgehalten wird, die Wirtschaft selbst habe dies doch so gewollt. Niemand in der Wirtschaft, - ausdrücklich niemand! - hat dieses Verfahren angeregt!"

Holger Kimmes, Personalvorstand der Adam Opel AG in Rüsselsheim, bekräftigte die Kritik: "Wegen unterschiedlichster Versendungsfälle, Reihengeschäften und vom Abnehmer abweichenden Warenempfängern führt die Gelangensbestätigung zu unnötig hohen organisatorischen und finanziellen Lasten für Exporteure." Er schlägt vor, die Muss-Vorschrift wieder in eine Sollvorschrift zu verändern.

Holger Weidmann, geschäftsführender Gesellschafter der Krautzberger GmbH in Eltville am Rhein, die seit 110 Jahren Anlagen und Geräte für die Oberflächentechnik herstellt und 70 Mitarbeiter beschäftigt, ergänzte: "Ich befürchte bei der Gelangensbestätigung, dass die Kosten pro Lieferung durchschnittlich 10 Euro betragen. Für Lieferungen mit einem Warenwert von 100 Euro ist dies unverhältnismäßig hoch."

die url: www.verbaende.com/news...00?m=82914

Gruß
Ajungilak

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