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Weiße Spediteursbescheinigung


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


baltam65 Geschrieben am 21 März 2013



Dabei seit
12 Februar 2013
9 Beiträge
Hallo zusammen,

kann mir jemand helfen, was es sich mit der "weißen Spediteursbescheinigung" auf sich hat bzw. was das ist und wozu diese dient und was man damit machen kann bzw. soll?

Danke an alle Antwortenden!!

Gruß,
baltam65

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captainultimate Geschrieben am 21 März 2013



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18 Juni 2011
212 Beiträge
Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke. Die Vordrucksätze fürher waren oft bunt je nachdem für Wen die Ausfertigung bestimmt war hatte die eine andere Farbe. Die Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke war auf einem weissen Blatt, deshalb weisse Spediteurskopie, verwendet wird es von den Firmen als Nachweis der Verbringung ausserhalb des Steuergebietes.

baltam65 Geschrieben am 22 März 2013



Dabei seit
12 Februar 2013
9 Beiträge
Danke Euch allen, somit weiß ich erst mal Bescheid :-)

Schönes Wochenende!!

Gruß,
baltam65

roliP Geschrieben am 25 März 2013



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Tobbie wrote:
Siehe auch weitere Infos hier: cargoforum.de/News/Wei...g_519.html (immer noch aktuell)

Das Schreiben des DSLV stammt aber aus dem Jahr 2009!
2011 und 2012 sind jedoch die §§ 9 und 10 der UStDV neu geregelt worden! Danach hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis durch folgenden Beleg zu führen:
1.bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Artikel 787 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex mit dem Ausgangsvermerk;
2.bei allen anderen Ausfuhranmeldungen:
a)mit einem Versendungsbeleg, insbesondere durch handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist, mit einem Konnossement, mit einem Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen oder deren Doppelstücke, oder
b)mit einem anderen handelsüblichen Beleg als den Belegen nach Buchstabe a, insbesondere mit einer Bescheinigung des beauftragten Spediteurs; dieser Beleg hat folgende Angaben zu enthalten: ............

Gibts dazu auch schon irgendwelche Schreiben bzw. Informationen vom DSLV?

ideps Geschrieben am 25 März 2013



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247 Beiträge
Ja, der § 10 UStDV hat einen neuen Abs. 3:
"Ist eine Ausfuhr elektronisch angemeldet worden, und ist es dem Unternehmer nicht möglich oder nicht zumutbar, den Ausfuhrnachweis mit diesen Vermerken zu führen, kann dieser die Ausfuhr gemäß § 10 Abs.3 UStDV mit weiteren Belegen wie z.B. einem Frachtbrief oder der weißen Spediteurbescheinigung nachweisen. Diese Belege müssen dann aber die MRN (Movement Reference Number) als Bezugsnummer enthalten. Das o.g. BMF-Schreiben sieht vor, dass an den Nachweis des Unternehmers, dass ein solcher Ausnahmefall vorliegt, keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Diese großzügige Interpretation der Kriterien „nicht zumutbar“ und „nicht möglich“ ist äußerst begrüßenswert, war aber in Anbetracht der immer noch zahlreichen unerledigten Ausfuhrverfahren auch angeraten.

Falls der Ausfuhrnachweis mit einem CMR-Frachtbrief geführt wird, muss dieser gemäß § 10 UStDV vom Auftraggeber des Frachtführers/Spediteurs unterschrieben sein. Dies ist keine neue Anforderung, sondern – entgegen zahlreicher anders lautender Publikationen – nur eine Klarstellung.

Das BMF-Schreiben ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
www.bundesfinanzminist...s/052.html"
Quelle: DSLV-RS

roliP Geschrieben am 25 März 2013



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
@ ideps:
Du hast recht, ich habe in der Eile nicht weitergelesen. Somit hat sich in der Praxis eigentlich nichts geändert!

Gruß
rolip

baltam65 Geschrieben am 26 März 2013



Dabei seit
12 Februar 2013
9 Beiträge
Hallo zusammen,

ich staune...wie detailliert Ihr das wisst!!!! Habt Ihr zufälligerweise einen Tip in Sachen Lehr- oder Fachbücher, die einem das Thema Zoll auf verständliche Art näherbringen?

Danke im Voraus,
Gruß,
baltam65

ideps Geschrieben am 26 März 2013



Dabei seit
08 Juni 2009
247 Beiträge
Hallo baltam,

ehrlich gesagt nein. In der Branche werden so viele Bücher und Seminare angepriesen... Ganz sinnvoll für die Basis ist m.E. die Praktische Arbeitshilfe: www.duesseldorf.ihk.de...DEF1.repl1 Auch die Merkblätter der IHK'en auf deren Homepages sind sehr informativ, insb. die der IHK Stuttgart. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, hilft die Lektüre der Rundschreiben der IHK'en bzw. Verbänden, auch meist im Internet per Google-Suche zu finden.

Gruß ideps

baltam65 Geschrieben am 27 März 2013



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12 Februar 2013
9 Beiträge
Hallo ideps,

danke für den Link und den Tip :-) werde dann mal das Netz entsprechend durchpflügen....
Wünsche Dir schöne Ostern (und allen anderen vom CF natürlich auch!!!).

Gruß
Baltam65

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